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OLG Dresden, 20 WF 0884/0, PKH Rückzahlung von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft
#3
Vielen Dank für den Hinweis. Allerdings findet meiner einer auf Anhieb besonders viel dazu seit der Reform zu 0/2014.

Der Link funzt leider nicht. Meintest du

http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz....utter.html

?

Ob die Mutter erwerbstätig ist und aufstocken muß, geht aus dem Beschluß nicht hervor. Ich denke eher, das war hier nicht der Fall.

Zitat:Es hat dabei als Einkommen der Beschwerdeführerin den gesamten Betrag angenommen, den diese vom Jobcenter C-Stadt für die Bedarfsgemeinschaft erhält, nämlich 1.522,33 €

Wenn ureigenstes Einkommen vorhanden ist, sieht die Verteilungsmasse ggf. anders aus.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: OLG Dresden, 20 WF 0884/0, PKH Rückzahlung von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft - von Sixteen Tons - 06-02-2016, 22:04

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