06-02-2016, 22:04
Vielen Dank für den Hinweis. Allerdings findet meiner einer auf Anhieb besonders viel dazu seit der Reform zu 0/2014.
Der Link funzt leider nicht. Meintest du
http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz....utter.html
?
Ob die Mutter erwerbstätig ist und aufstocken muß, geht aus dem Beschluß nicht hervor. Ich denke eher, das war hier nicht der Fall.
Wenn ureigenstes Einkommen vorhanden ist, sieht die Verteilungsmasse ggf. anders aus.
Der Link funzt leider nicht. Meintest du
http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz....utter.html
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Ob die Mutter erwerbstätig ist und aufstocken muß, geht aus dem Beschluß nicht hervor. Ich denke eher, das war hier nicht der Fall.
Zitat:Es hat dabei als Einkommen der Beschwerdeführerin den gesamten Betrag angenommen, den diese vom Jobcenter C-Stadt für die Bedarfsgemeinschaft erhält, nämlich 1.522,33 €
Wenn ureigenstes Einkommen vorhanden ist, sieht die Verteilungsmasse ggf. anders aus.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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