24-01-2016, 01:07
Aufgrund des Wechsels der Lohnsteuerklasse und damit des Netto-Gehalts, muss den von mir bezahlten Unterhalt neu berechnen (2x KU und TU).
Ich habe aus diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...186&page=3 (Beitrag #51) eine Berechnung
des gegnerischen Vertreters (JC) gefunden, die bei mir ein paar Fragen aufgeworfen hat:
* Wann darf man seine Mietkosten bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigen? Sie scheinen in o.g. Berechnung selbstbehalt-erhöhend
sich auszuwirken.
* Ber der letzten Fassung der DT die ich gelesen habe (2015), hieß es dass beim KU eine Gruppe tiefer gewählt werden KANN, wenn der Unterhalt für mehr als 2 Personen geleistet wird. Dies geschieht auch in o.g. Berechnung. Wann wird dieses KANN- zum Ist-Zustand?
Vielen Dank im voraus. Ich werde sicherlich noch mehr Fragen haben, bis ich den Unterhalt am Monatsende anpasse.
Ich habe aus diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...186&page=3 (Beitrag #51) eine Berechnung
des gegnerischen Vertreters (JC) gefunden, die bei mir ein paar Fragen aufgeworfen hat:
* Wann darf man seine Mietkosten bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigen? Sie scheinen in o.g. Berechnung selbstbehalt-erhöhend
sich auszuwirken.
* Ber der letzten Fassung der DT die ich gelesen habe (2015), hieß es dass beim KU eine Gruppe tiefer gewählt werden KANN, wenn der Unterhalt für mehr als 2 Personen geleistet wird. Dies geschieht auch in o.g. Berechnung. Wann wird dieses KANN- zum Ist-Zustand?
Vielen Dank im voraus. Ich werde sicherlich noch mehr Fragen haben, bis ich den Unterhalt am Monatsende anpasse.