13-02-2020, 11:59
(13-02-2020, 11:52)Marcus schrieb: ist das eigentlich immer so, dass Einkommen des Kindes nur zur Hälfte angerechnet wird?
Das ist bei Minderjährigen so, die im Haushalt des anderen Elternteils leben. Die Begründung liegt darin, dass dieser andere Elternteil ja weiterhin tolle Kinderbetreuung leistet, die dem Barunterhalt gleich steht. Das ist der Anteil, der nicht abgezogen wird.