Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt
Es laufen Schulden in Höhe des Titels auf, wie bei jedem anderen Schuldtitel auch. Du hast dann halt zwei Gläubiger, das Jugendamt in Höhe des Unterhaltsvorschuss und die Kinder für den Rest
Zitieren
Update:
Im Januar werde ich mit Anwalt und PKH versuchen meine 2 Titel DT Stufe 4 zu reduzieren, dazu habe ich eventuell später noch fragen. Ich habe seit April 2016 nur noch 1531€ Krankengeld/ALG1. Demnach sollte eine Abänderung zumindest bis auf Stufe 1 nicht schwer sein, ich möchte natürlich noch tiefer, Mangelfall. Außerdem hat meine Ex mehr als 50% mehr Einkommen als ich, eventuell kann man da auch noch ansetzen, da sie dadurch auch Unterhaltspflicht gegenüber unseren Kindern wird, so wie ich das verstanden habe.

Grob geplant werde ich D'land, Richtung Asien, Mitte 2018 verlassen.
Da ich mit meinen beiden Mädels nach wie vor ein gutes Verhältnis habe, möchte ich ungern einfach verschwinden, sie wissen das auch bereits, nur nicht wann genau.
Ich habe aber bedenken, wenn ich ihnen meinen Plan mit Datum erzähle, das es die Mutter erfährt und ich mit Jugendamt und Gericht, meinen Pass entzogen bekommen.
Sind diese bedenken gerechtfertigt?

Schönen Feiertag noch.
Bitas
Zitieren
Soweit ich weiss, kann Dir nur weil Du einen laengeren "Urlaub" machen moechtest, kein Pass entzogen werden. Warum auch?!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
Das Passgesetz ist da ganz eindeutig. § 7 PassG führt die Punkte auf, wegen der ein Pass versagt werden kann, d.h. gar nicht erst ausgestellt. § 8 PassG gibt die Möglichkeit, auch den Pass zu entziehen, wenn die Punkte von § 7 Abs. 1 zutreffen. Und da steht unter anderem drin:

Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will.

Das rechtliche Risiko ist also definitiv vorhanden, aber in der Praxis gering. Ich würde aber keine "Tatsachen" bekannt machen, die darauf hinweisen, dass du dich mittels Ausreise der Unterhaltspflicht entziehen willst.

Dass zurückgelassene Werte, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. problemlos gepfändet werden können (auch unter die Pfändungsgrenzen), ist dir ja bewusst.
Zitieren
Danke Kay.
Meine Kids sind 11/13, die bekommen schon mit wenn ich meine Wohnung auflöse.
Mir stellt sich die Frage ob ich meine Kinder belügen muss, damit Mutter und JA nicht mitbekommen das ich komplett weg will.
Das JA kann mit Hilfe vom Gericht meinen Pass einziehen, wenn Verdacht auf Unterhaltspflicht besteht, Richtig?

@_p....unsere Beiträge haben sich überschnitten. 
Ja mir ist klar das die pfänden könnten. 
Ich würde mich halt gerne Richtig von meinen Kindern verabschieden.  Ein Abgang und die letzte Handlung von mir ist, meine Kinder zu belügen ist sehr belastend für mich....obwohl die beiden es im Nachhinein bestimmt verstehen würden. 
Alles nicht so einfach aber ich MUSS weg aus Deutschland sonst drehe ich noch durch, womit auch niemanden geholfen wäre.
Zitieren
Das Jugendamt kann gar nichts. Aber ein Anwalt oder ein Jugendamtsbeistand können ein Schreiben aufsetzen, in dem sie die passausstellende Behörde auffordern, dir den Pass zu entziehen, weil deine Flucht bevorsteht und damit kein Unterhalt mehr fliessen würde. Die würden das vielleicht tun und du hättest nur die Möglichkeit, gegen diesen Akt zu klagen.

Dir muss klar sein, dass du nicht alle Wünsche im Wunschkonzert spielen kannst. Von den Kindern gesittet verabschieden, den Unterhalt prellen, Dauerurlaub in Asien, nicht alle Wünsche werden halt gleichzeitig wahr. Konzentriere dich auf deine wichtigsten Ziele und ordne untergeordnete Ziele dem unter. Und stell dich selbst in den Mittelpunkt. Väter sollen immer für andere sorgen und sich nach anderen richten. Frauen und Kinder zuerst. Nix da - lass dir nichts einreden und handle primär für dich selbst, nicht für Andere.
Zitieren
(26-12-2017, 14:47)Bitas schrieb: Mir stellt sich die Frage ob ich meine Kinder belügen muss, damit Mutter und JA nicht mitbekommen das ich komplett weg will.
Das JA kann mit Hilfe vom Gericht meinen Pass einziehen, wenn Verdacht auf Unterhaltspflicht besteht, Richtig?

kommt drauf an wie du es anstellen willst, je nach Zeitplanung kannst du dir auch nen zweiten Pass ausstellen lassen, zB mit der Ausrede berufliche Not, dass du erst in den Iran und dann nach Israel musst - geht problemlos ... wenn sie dir den Pass entziehen, hast du immer noch einen - da es eine Kopie ist und nicht eine eigene Nummer ... hatte ich aus genau diesem Grund auch wirklich ...

Alternativ, wenn du eine wirkliche Person des Vertrauens hast, lass sie deinen Haushalt auflösen - so hab ich es gemacht, da es bei mir fix ging innerhalb von ok ich gehe bis in den Flieger vergingen 3 Tage .. Smile

es ist nicht einfach, klar lässt der druck erstmal nach, je nachdem wie du es anstellst, kann es jedoch ebenfalls nicht ganz einfach werden - ich spreche mehrere Sprachen daher war es für mich nicht wirklich schwer, auch meine berufliche Qualifikationen waren ok und gefragt wohin ich auch immer gehen würde ... was nicht jeder von sich sagen kann ... zudem auch mehrere Staatsbürgerschaften also nicht auf einen .de Pass angewiesen gewesen ...

das ganze ist nun fast 10 Jahre her - was mich vor Verhaftung bei Reisen nicht geschützt hat, bin in Europa verhaftet worden, war 3 Tage in Untersuchungshaft bzw Abschiebehaft da man meine Übergabe nach .de forderte - dies aber mit einem pro-bono Anwalt abgeschmettert bzw der lokale Richter sah keine rechtliche Grundlage für eine Auslieferung nach .de - fehlende gesetzliche Grundlage ... konnte danach sofort weiter reisen ... aber erst mal gut gestaunt und gedacht erstmal hinter Gittern zu bleiben bis die Verhandlungsmaschine in .de erstmal läuft und ein Termin anberaumt ist ...

In Summe muss ich sagen, hat sich für mich der Schritt gelohnt - aber Probleme bestehen immer noch ab und an und Briefe und Drohungen kommen - aber durchaus annehmbarer aus dem Ausland als in .de
gruß
malko 
Zitieren
Danke malko für deinen Erfahrungsbericht un die Tipps. 
Auch noch mal Danke an p_, vor allem der letzte Abschnitt deines Beitrags hilft mir sehr weiter. 

Ich gehe auf die Philippinen, dort habe ich bereits eine Existenz, Frau, Arbeit, Haus, Auto usw. und mit englisch kommt man überall ohne Probleme durch, also das ist kein Problem. Ich werde mir ein Quota Visa kaufen, das gestattet mir bis zum ende meiner Tage im Land zu bleiben, kommen und gehen wann ich will. 
Wenn ich mal nach D fliege, spätestens nach 10 Jahren, wird sich zeigen was passiert. 
Seit 2013 habe ich keinen Arbeitgeber mehr, bin immer AU, Umschulung oder AfA, ich habe offiziell schon lange nichts mehr.  Das wird schwierig mir nachweisen zu wollen das ich Leistungsfähig gewesen bin aber nicht zahlen wollte.....wobei einen kleinen Betrag werde ich ja zahlen. 
Schau mer ma....

Guten Rutsch und gesundes 2018 wünscht
Bitas
Zitieren
Hinweis an Malko: der Zweit-Pass hat eine eigene Pass-Nummer, zumindest ist das bei meinen beiden Pässen so.

Ansonsten hat es sich als hilfreich erwiesen, NIEMANDEM voher etwas zu sagen und beim Abtauchen noch bewußt falsche Spuren zu legen. Man meldet sich ab beim Einwohnermeldeamt in ein Land, geht aber nicht dorthin sondern in ein anderes Land. Das ist nicht illegal - man hat es sich halt in Frankfurt auf dem Flughafen noch mal anders überlegt. Das führt dann dazu, dass die offizielle Auskunft der Einwohnermeldestelle bei Anfragen (der Exe, der Gerichte, sonstiger Gläubiger...) lautet: "unbekannt ins Ausland verzogen". Das nimmt 90% der Verfolger die Lust, an dir dran zu bleiben.

Bekommst noch eine Nachricht per PN
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
@Austriake - War bei meinen nicht so - ist aber auch schon gut 20 jahre her - vielleicht hat sich das geändert? Oder es war bei meinem anderen lediglich ne kopie hatte bei zeiten 5 pässe mag also sein dass ich das verwechselt habe ...
gruß
malko 
Zitieren
Jeder weiß das es die Philippinen sind, weil ich schon einige Jahre mit einer Filipina zusammen bin. 
Das Datum kann ich geheim halten, das Land nicht.
Zitieren
Hallo mal wieder, 

ich war Anfang des Jahres bei einem Anwalt, zwecks Unterhaltstitel Abänderung. 
Ich habe einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ausgefüllt, der Anwalt hat den Antrag gestellt....oder auch nicht?
Jetzt ist Anfang Mai und ich habe immer noch nichts vom Anwalt gehört. 
Ich werde immer nur mit Einzeilern vertröstet oder es gibt gar keine Antwort....vor ca. 6 Wochen habe ich ihm eine Pöse Mail geschrieben, das er das Mandat ablegen soll, wenn er keinen Bock auf den Fall hat,  usw.

Kann es sein, das mein Prozesskostenhilfe Antrag wirklich noch nicht bearbeitet wurde?
Kann ich ihm das Mandat entziehen, wegen Untätigkeit und oder Vertrauensbruch?
Könnte er mir dann eine Rechnung stellen?

Gruß
Bitas
Zitieren
Ruf doch mal beim Gericht an, ob überhaupt etwas eingegangen ist.
Zitieren
Ja OK, werde ich nächste Woche machen, Danke!
Zitieren
Beim Amtsgericht ist nichts eingegangen....ich bin echt geschockt, obwohl ich es besser wissen sollte, bei diesem Dreckspack.
Habt ihr Tipps wie ich das A.loch losbekomme?
Zitieren
Anwälte eben. Hat man mal mit diesem Berufsstand zu tun gehabt, solle einen nichts mehr überraschen.
Entziehe ihm das Mandat schriftlich. Wenn eine Honorarrechnung kommt, bestreite sie. Wahrscheinlich will er eine Erstberatungsgebühr. Über 200 EUR für nix.
Zitieren
Sool ich die Entziehung Begründen, z.B. Untätigkeit?
Zitieren
Ist egal. Ändert nichts.
Zitieren
Einfach entziehen. Und das man ein Gedächtnisprotokoll von dem Telefonat mit dem Gericht anfertigt und das Telefonat mit Screenshot auf dem Smartphone sichert, sollte ja eh logisch sein. Ich habe regelmässig mit Gerichten zu tun, und das kann durchaus mal relevant werden.
Zitieren
Ich habe jetzt per Brief, Fax und Mail gekündigt, mal schauen wie er reagiert.
Keine Ahnung was Screenshot ist....habe nur einen Zeugen, was das Telefonat angeht.

Danke für die Hilfe
Zitieren
@malko,

in welchem Land bist du damals Festgenommen worden?
Zitieren
Der Anwalt hat bis jetzt nicht reagier.
Ich möchte nach wie vor meine Titel abändern lassen und brauche dazu einen neuen Anwalt.
Muss ich auf eine Kündigungsbestätigung oder ähnliches warten, bevor ich zu einen anderen Anwalt gehe?

Danke für alle Hilfreichen Antworten
Zitieren
Musst du nicht. Der Entzug des Mandats muss nicht vom alten Anwalt bestätigt werden. Du kannst gleich zu einem anderen Anwalt.
Zitieren
Update

Heute habe ich, für mich sehr überraschend, die Bewilligung der EMR bis 31.12.2019 erhalten.
Ich bekomme 1350€ Netto.
Kindesunterhalt beträgt nach Titel 880€ und in Stufe 1, 740'€.
Momentan bezahlen tue ich 650€.
Mit 700€ kann ich nicht leben, zumindest nicht in D.
Ich denke das beste wird sein, jetzt Wohngeld zu beantragen?
Hat noch jemand Tipps?

Danke und Gruß
Bitas
Zitieren
Eure Meinung ist gefragt :-)

Ich habe heute mit dem JA telefoniert. 
Der Beistand (Chefin der Abteilung) hat gesagt, das sie meine Pfändungsfreigrenze runter setzen würde, ohne vor Gericht zu gehen. 
Sie sendet mir ein Formular zu, das ich ausfüllen soll. 
Der neue Anwalt meint, ich soll nur beim JA unterschreiben, wenn keine Schulden auflaufen. 

Gibt es Tipps von euch?

Gruß
Bitas
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste