30-05-2016, 12:20
Auch hier gilt: Einfach probieren. Es ist nicht so, dass Anträge unter sechs Monaten nach Einkommensverringerung immer abgelehnt werden und ab sechs Monaten gehen sie durch. Die Chancen steigen etwas, mehr nicht, alles überlagert von anderen Faktoren. Aber wenn du Verfahrenkostenhilfe für eine Abänderung beantragst, wird der Sachverhalt einer juristischen Vorprüfung unterzogen und du bekommst kostenfrei eine Begründung, wie die Aktien für eine Abänderung stehen. Du kannst problemlos danach noch einen Antrag stellen, du verlierst nichts.