12-11-2015, 16:33
(12-11-2015, 16:14)dermitderexstanzt schrieb: Gut, soweit verstanden... aber was ist mit Auslieferung , man liest immer wieder was im Netz... das kann doch unmöglich mit nicht beglichenen Unterhaltsschulden zusammenhängen oder?
Wegen ein paar Unterhaltsschulden wird niemand ausgeliefert. Wie sollte das auch gehen?
Der Staat Italien müsste hierzu einen Haftbefehl gegen dich erlassen. Auf welcher Grundlage? Wurdest du vor einem Strafgericht angeklagt und verurteilt? Nein? Dann existiert auch kein Haftbefehl. Eventuell hat dich jemand in Deutschland nach dem § 170 StGB angezeigt, aber in Abwesenheit kann man dich nicht verurteilt haben - also gibt es auch da keinen Haftbefehl.
Wenn es also keinen Haftbefehl gibt, kann dich auch gegen deinen Willen niemand festsetzen und anderswo hin deportieren. Maximal kann man dich freundlich bitten, nach Deutschland zurück zu kommen.
Wie "p" schon sagte: wichtig ist es, pfändungsfest zu sein. Wenn man bei dir nichts pfänden kann, dann ist auch nichts zu befürchten. Du darfst eben nichts eigenes besitzen, noch nicht mal eine Kreditkarte im Geldbeutel haben.
Irgendwann, wenn es das Schicksal so will, kannst Du eventuell mal einen Deal mit der Exe machen: vollstreckbaren Titel gegen Bares...sie gibt dir den Titel, du zahlst ihr was dafür. Wenn sie sich auf diesen Deal nicht einlassen will, hat sie weiterhin ein wertloses Stück Papier im Schrank liegen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1