12-11-2015, 15:07
Falls dein Nachtrennungsmodell darauf beruht, in Italien abzutauchen um dem Unterhalt zu entgehen, dann hat diese Vorgehenweise ohnehin ein Verfallsdatum. Wenn die dich wollen, kriegen sie dich auch. Das Einwohnermeldeamt in Italien ist da nur der erste Schritt. Danach gehts weiter mit Art. 51 Abs. 2b EuUnthVO, die darin genannte Behörde wurde auch in Italien geschaffen. Haben sie dich, dann kann schon seit 2011 direkt auch in Italien aus deutschen Titeln vollstreckt werden.
In solchen Ländern ist man am Besten wie in Deutschland zwar bekannt, aber offiziell unpfändbar mittellos. Aus dieser Postion heraus wäre es auch kein Problem, die Passunterschrift zu erzwingen.
Wenn ein Titel für den Unterhalt bestand, sind Schulden daraus noch lange nach der Volljährigkeit pfändbar. Wenn du ohne Anschrift gegangen bist, sogar *sehr* lange. Dann war der Unterhaltspflichtige an der Vollstreckung gehindert und du kannst nochmal 30 Jahre warten.
In solchen Ländern ist man am Besten wie in Deutschland zwar bekannt, aber offiziell unpfändbar mittellos. Aus dieser Postion heraus wäre es auch kein Problem, die Passunterschrift zu erzwingen.
Wenn ein Titel für den Unterhalt bestand, sind Schulden daraus noch lange nach der Volljährigkeit pfändbar. Wenn du ohne Anschrift gegangen bist, sogar *sehr* lange. Dann war der Unterhaltspflichtige an der Vollstreckung gehindert und du kannst nochmal 30 Jahre warten.