05-11-2015, 10:42
(05-11-2015, 09:00)the notorious iglu schrieb: Der Wohnvorteil kann dir in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angerechnet werden, aber nur dann - meines Wissens nach - wenn die Immobilie auch abgezahlt ist. Anderenfalls müsste man auf deiner Seite wieder Zinsen und Tilgung berücksichtigen.Zinsen schmälern - wie andere nicht-verbrauchsabhängige Kosten - den Wohnvorteil, Tilgung ist als Altersvorsorge berücksichtigungsfähig (in der Regel bis zu 4% vom Brutto).
(05-11-2015, 08:50)Stronzus schrieb: Wie schütze ich meine Immobilie vor Pfändung?Die Antwort hast Du zwar schon erhalten, aber dennoch:
a) Indem Du keine Immobilie hast, oder
b) indem Du keine vollstreckbaren Schulden hast.