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Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss
#10
Diesem Mahnbescheid kannst Du - und solltest Du auch - innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dies bitte auf dem vorliegendem Formular ankreuzen unter : "Ich widerspreche der Gesamtforderung", dann unterschreiben und absenden.

Eine Begründung musst Du nicht anführen. Ich würde das in diesem Zusammenhang auch nicht tun. Dazu bist Du auch nicht verpflichtet. Außerdem läufst Du Gefahr, denen irgendein Futter zu liefern. Die sollen gefälligst selbst "arbeiten".

Automatisch gibt es kein Gerichtsverfahren. Das JA muss dann erst eine Klage vorbereiten. Denn der Mahnvorgang als Solches ist ja durch den Widerspruch unterbrochen und nicht weiter durchführbar. Um nun an etwas Vollstreckbares zu kommen, muss man dann klagen.

In der Folge stehen Dir also dann im Verfahren die Möglichkeiten offen, entsprechend zu versuchen, das Ding optimalerweise ganz aus der Welt zu bekommen oder eben teilweise. Denn es ist ja schon klar, dass das JA hier schlicht Unterhaltsmaximierung betrieb und dreist Fiktives feststellte, was es nicht festzustellen hat.

Sollte die Frist verstrichen sein, kommt als Nächstes der Vollstreckungsbescheid. Auch gegen diesen hast Du letztmalig die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
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RE: Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss - von Nappo - 02-11-2015, 20:06
RE: Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss - von Pombat - 02-11-2015, 21:24

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