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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
(23-09-2015, 11:03)Skipper schrieb: Auf Dein Brutto-Einkommen werden Abzüge, Freibeträge und Deine Unterhaltspflichten angerechnet und es wird zum anrechenbaren Einkommen.

Kleine Ergänzung: Unterhalt wird berücksichtigt, wenn er aufgrund eines Titels auch tatsächlich geleistet wird.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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