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Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung.
#10
Aha, und deswegen darf man Unsinn an die Ämter schreiben? Wie war das noch mit dem Wald und reinrufen? Wer sitzt den hier am längeren Hebel? Wer sollte denn hier kleinere Brötchen backen? Ihr selber stellt doch immer wieder fest, oder ihr seit zumindest der Meinung, das die Ämter, Richter, Anwälte oder Exen euch nur benachteiligen, veräppeln und was weiß ich nicht noch alles wollen. Ihr führt Kriege die oftmals so nicht zu gewinnen sind, in einer Art und weise die meist nicht hilfreich ist.. Ich erwähnte es bereits mehrfach, einfach mal gelassener bleiben. Einfach mal in ruhe nachdenken und dann handeln. Dann wird man auch wieder ernst genommen und als gleichwertiger Partner, wenn auch im Rechtstsreit, angesehen.
Und als Moderator sollte man sich genau überlegen wem man fehlenden intellekt vorwirft. Denn wenn einer diesen Brief, den p dort meint so schreiben zu müssen, ernst nimmt und das tatsächlich so macht, braucht er auf Rücksicht oder Zugeständnisse seitens des Ju mit Sicherheit nicht mehr zu hoffen. Das wäre dann ein super Tipp für den Mann. Und ich glaube hier sollte besser Tipps gegeben werden die hilfreich sind.

Ach ja, was ich machen würde wenn ich so einen Brief bekommen würde und beim JU arbeiten würde? Ich würde mit allem was geht versuchen das Geld ranzuholen. Den guten Mann solange antanzen lassen bis ihm schwindelig wird. Mit Anträgen und allem was der Rechststaat hergibt überhäufen. Wenn dann hier in diesem Forum wieder pampig wird hat er wenigstens einen Grund.
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RE: Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. - von Micha aus Bayern - 13-09-2015, 18:39

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