Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Brandenburg 10 UF 204/08: Vater hat keinen Vorrang vor der Kinderkrippe
#1
Urteil vom 9.03.2009

Der Vater hat geltend gemacht, er strebe ein Modell an, bei dem das Kind (1,5) zwischen den Eltern wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könne. Das vorgeschlagene Modell erlaube beiden Eltern eine Berufstätigkeit, ohne dass das Kind bereits jetzt täglich mehrere Stunden außerhalb der Familie betreut werden müsste. Der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7679.htm

Die Gründe:
1. Aus Kontinuitätsgründen muss das ABR bei der Mutter bleiben.
2. Die Kinderkrippe schadet dem Kind nicht.
3. Das Wechselmodell ist schwierig.

Es findet sich immer etwas aus der Trickkiste, wenn man dem Vater das Kind nicht geben will.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#2
(05-04-2009, 12:52)borni schrieb: Es findet sich immer etwas aus der Trickkiste, wenn man dem Vater das Kind nicht geben will.

Was zu beweisen war?!??

kostenlose-urteile schrieb:Das vom Vater vorgeschlagene Wechselmodell stelle hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und auch der Kinder. Gegen den Widerstand der Mutter und ohne ausreichende Berücksichtigung von deren Arbeitszeiten könne es nicht funktionieren.

Wie bei dem Beispiel, wo die Mutter vier Jahre auf der Flucht war, weil sie dem Vater die Kinder nicht gönnte und mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt wurde:

Fehlende Kooperation der Mutter wird belohnt. Rechtswidriges und familienschädliches Verhalten bleibt ungeahndet.

Wäre ich persönlich betroffen und würde als Vater dermaßen von Mutter und Staat verarscht, ich würde freiwillig keinen Cent Unterhalt und keinen Cent Steuern mehr zahlen.

Bei soviel Unrechtsstaatlichkeit wird Widerstand zur Pflicht. Wer das mitfinanziert macht sich mitschuldig.
Zitieren
#3
(05-04-2009, 12:52)borni schrieb: Es findet sich immer etwas aus der Trickkiste, wenn man dem Vater das Kind nicht geben will.

Trick ist das keiner, sondern Standard-Rechtssprechung seit es Gerichte gibt. Das Wechselmodell ist noch von keinem deutschen OLG als Betreuungsform ausgesprochen worden.
Zitieren
#4
Das Problem liegt ja darin, dass wenn Männer das Sorgerecht bekommen, obwohl sie arbeiten, es ja dann wirklich viel schwieriger ist zu erklären, wieso man nach einer Trennung jahrelang Unterhalt an den Expartner zu bezahlen hat.
Wie wäre das erklärbar, wenn man sehen würde, das zigtausende Männer Betreuung und Job problemlos auf die Reihe bekommen?

Es würde viel zu offensichtlich werden, dass der EU eigentlich nur dazu dient an Sozialleistungen zu sparen, es einfach Kosten spart die soziale Verantwortung denen aufzuerlegen, die man jahrelang medial als die Bösen dargestellt hat.

Meines Erachtens hat das genau NULL mit Genderwahn, oder Feminismus, zu tun. Es richtet sich einfach nur nach der Tatsache, dass Frauen in Berufen tätig sind, bei denen nicht genug verdient wird um EU an Männer zu bezahlen.
Zitieren
#5
(06-04-2009, 19:45)Webworker schrieb: ...
Wie wäre das erklärbar, wenn man sehen würde, das zigtausende Männer Betreuung und Job problemlos auf die Reihe bekommen?
...

Das ist zunaechst mal eine Behauptung.
Wenn Maenner in der Situation sind, Leistungen beziehen zu koennen oder zu arbeiten, koennte es auch anders kommen.

Fakt ist aber, immer dort wo jemand von einer Einrichtung oder Person etwas bekommen kann, weil es ihm zusteht und diese Person dies dann auch beansprucht, wird Wertschoepfung fuer die Volkswirtschaft verhindert und derselben somit Schaden zugefuegt. Dies verbreitet sich wie ein Lauffeuer in der Gesellschaft, welches wohl nie mehr geloescht werden kann.
Aus einer Leistungsgesellschaft macht man eine Anspruchsgesellschaft, die sich auf Dauer nicht mehr selbst ernaehren koennen wird,

Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Zitieren
#6
Zitat:Wenn Maenner in der Situation sind, Leistungen beziehen zu koennen oder zu arbeiten, koennte es auch anders kommen.

Diese Frage stellt sich für mich gar nicht, ob jetzt Mann, oder Frau in der Situation ist zu bekommen was "ihr/ihm zusteht" wird es keine Unterschiede geben, davon gehe ich fest aus.

Fakt ist, dass Männer statistisch gesehen in Berufen arbeiten in denen mehr Geld verdient wird. Das hat eben zur Folge, dass man sich mehr darauf konzentriert eben diese auszubeuten.

Zitat:Fakt ist aber, immer dort wo jemand von einer Einrichtung oder Person etwas bekommen kann, weil es ihm zusteht und diese Person dies dann auch beansprucht, wird Wertschoepfung fuer die Volkswirtschaft verhindert und derselben somit Schaden zugefuegt. Dies verbreitet sich wie ein Lauffeuer in der Gesellschaft, welches wohl nie mehr geloescht werden kann.
Aus einer Leistungsgesellschaft macht man eine Anspruchsgesellschaft, die sich auf Dauer nicht mehr selbst ernaehren koennen wird

Das sehe ich exakt genauso.

Man muss aber bedenken, dass Deutschland eine Demokratie ist, zumindestens politisch gesehen.

In einer Demokratie ist das komplett nebensächlich, weil keine Regierung, im Gegensatz zur Bevölkerung, nach ihrer Amtszeit in irgendeiner Form mit den Folgeproblemen ihrer Entscheidungen konfrontiert ist. Persönlich trifft es natürlich auch keinen der Herrschenden, weil sie eben genug Geld während ihrer Amtszeit verdienen um von den Folgeereignissen verschont zu bleiben.

Das EINZIGE Ziel der Herrschenden ist es Wählerstimmen zu bekommen. Wenn mehr Wählerstimmen zu ergattern wären wenn man die Todesstrafe wieder einführen würde, dann würde diese eben wieder eingeführt werden, ganz demokratisch geht das. Wenn wirtschaftliche Entscheidungen, die Deutschland in spätestens 10 Jahren zur kompletten Pleite führen würden, es würde geschehen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungs Bckstn 1 4.738 03-09-2016, 16:57
Letzter Beitrag: ExDeutscher
  OLG Köln Az 4 UF 40/07: Einkommensunterschiede, Vater bekommt keinen Kindesunterhalt p__ 4 11.270 25-09-2013, 21:03
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  2x OLG Brandenburg: Sorgerecht für nichtehelichen Vater? p__ 3 7.109 02-11-2010, 15:17
Letzter Beitrag: blue
  OLG Brandenburg, 9 UF 5/08 Kind bei Vater, Gericht hilflos sorglos 2 5.105 13-08-2008, 09:52
Letzter Beitrag: Momik

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste