26-08-2015, 14:26
(26-08-2015, 14:06)CheGuevara schrieb: Vielleicht hattest du aber freiwillig 100% tituliert obwohl du knapp unter dem Selbstbehalt warst, dann kannst Du es auf Klage ankommen lassen.
Das kann man nicht so pauschal sagen. Das OLG Hamm meinte mal in seinen Leitsätzen eines Beschlusses dazu:
Zitat:3. Lag bereits zur Zeit der Errichtung der Jugendamtsurkunden eine Unterschreitung des Selbstbehalts vor, ist der Unterhaltspflichtige hieran auch bei einer Anpassung an die geänderten Verhältnisse festzuhalten.
Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6342
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater