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Was ist ein Aufstocker?
#1
(31-07-2015, 18:36)Paabel schrieb: Klär mich mal bitte einer auf, was Aufstocker bedeutet?

Was ist die Voraussetzung? Wie wird man das? Was sind Vorteile uns Nachteile?

Moin Paabel.
Die bisherigen Antworten auf Deine Fragen sind teils seltsam, teils unrealistisch.

Meine Antworten in groben Zügen:

Was bedeutet 'Aufstocker'?
'Aufstocker' werden Menschen genannt, die vom Staat zu ihrem Einkommen ergänzende Leistungen erhalten, 'Aufstockung' genannt. 'Aufstocker' sind KEINE Sozialhilfeempfänger!

Was ist die Voraussetzung?
Die Vorraussetzung zum Anspruch auf diese Leistung ist Bedürftigkeit iSd SGB. Sie ist dem Grunde nach gegeben, wenn der Bedarf zum Leben nicht vom Einkommen gedeckt werden kann.

Höhe der 'Aufstockung':    
Es wird individuell ein sozialrechtlich definierter Bedarf zum Leben errechnet, dem dann ein anrechenbares Einkommen gegenüber gestellt wird. Die Unterdeckung ergibt die Höhe der 'Aufstockung', die ergänzende Leistung.

Wie wird man das?
Durch Antrag auf ergänzende Leistungen beim örtlichen Jobcenter.

Rechtsgrundlagen sind:
Menschenwürde aus Art. 1 GG
Sozialstaatlichkeit aus Art. 20 GG
Konkrete Bestimmungen im SBG II und anderen

Was sind Vor- und Nachteile?
Vorteile:
- man kann ein angemessenes Dach über 'm Kopf finanzieren, muß nicht verhungern,
- Anreiz, weiterhin arbeiten zu gehen. Das Lohnabstandsgebot wird über die Grundfreibeträge realisiert, die den Aufstocker vom Arbeitslosen unterscheiden.
- in die Bedarfsermittlung fließen ua die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts ein (Wohnraum, Versorgung, Fahrtkosten für die Kinder)
- im anrechenbaren Einkommen werden Unterhaltspflichten berücksichtigt, sofern sie tituliert sind!
 
Nachteile:
Der Leistungsbezieher ist gehalten, in geeigneter Weise seine Bedürftigkeit zu beenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Dazu ist er gründsätzlich verpflichtet, das überwachen die Jobcenter.

Es wird ggf Vermögen bis zur Schongrenze angerechnet.
 
Die Umgangskosten müssen genau belegt und nachgewiesen werden.
Die Unterhaltspflichten werden nur dann als sog. Absetzbeträge im Einkommen berücksichtigt, wenn sie tituliert sind (freiwllig beim JAmt, beim Notar oder durch Gerichtsurteil).  

---

Für Trenungsväter (gelegentlich auch Mütter), die zu Unterhalt bzw. Umgang verpflichtet sind, auch Bar- bzw. Naturalunterhalt genannt, ist die Aufstockung oft die einzige Möglichkeit, weiterhin menschenwürdig leben und die Pflichten aus Umgang und Unterhalt denen eigenen Kindern gegenüber erfüllen zu können.

Anspruch auf vorgenannte Leistungen haben nicht nur Geringverdiener. Die Umstände können selbst Bezieher von Einkommen Brutto > 3000 € zu Bedürftigen und damit zu Anspruchsberechtigten machen.
Das muß und kann im Einzelfall recht genau berechnet werden.
Dazu sind hier im Forum von mir und auch anderen ausführlichere Berechnungen zu finden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#2
(08-01-2014, 00:02)Skipper schrieb: Hier mal mein 'Navigationsschema', exemplarisch für Vater plus ein Kind:

Basisdaten:
2-Personen-Haushalt, zeitweilig!
Brutto 1500 €
Netto 1100 €

Kind (10 Jahre)
8 Tage/M Umgang
20 € Fahrtkosten/Umgang (angenommen)

Warmmiete 500 € (ohne Strom!)


1. Bedarfsberechnung

391 € Vater
70 € Kind Regelbedarf an 8 von 30 Tagen (Regelbedarf 261 €/M)
20 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
500 € Warmmiete
---
981 € Bedarf


2. Einkommensberechnung

Vater
1.500 € Brutto
- Standardabgaben
---
1.100 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-272 € Kindesunterhalt, Pflicht
---
498 € Einkommen, anrechenbar


3. Leistungsberechnung
981 € Bedarf
-498 € Einkommen, anrechenbar
---
483 € Leistung, 'Aufstockung'


4. Ergebnis
1.583 € Zufluß (Netto + Aufstockung)
-832 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
751 € für 2 Personen zum Leben


.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
Mir ist das Thema Aufstocker ehrlich gesagt nicht klar. Wo liegen da die Grenzen ?

Basisdaten:
2-Personen-Haushalt, zeitweilig!
Brutto 1500 €
Netto 1100 €

Kind (10 Jahre)
8 Tage/M Umgang
20 € Fahrtkosten/Umgang (angenommen)

Eigentum: Haus mit 220m2 Wohnfläche, 12.000m2 Acker, Garten, Wald, See mit 2ha Fläche
Hypothekendarlehn: 250 €/Monat Zinsaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen: 4% vom (Brutto oder Netto ?) in Form von Tilgung des Hypothekendarlehns

Gibt es in solch einer Form auch Geld als Aufstocker ? Oder wird da das Vermögen irgend wie angerechnet ?
Unterhalb welcher Konstellation wird da kein Vermögen, Haus, Hof, Acker, Wald, See angerechnet ?

PS. Ich möchte mich gerne eines Tages konform zur Ruhe setzen
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#4
(03-08-2015, 18:57)Bruno schrieb: Eigentum: Haus mit 220m2 Wohnfläche, 12.000m2 Acker, Garten, Wald, See mit 2ha Fläche
Hypothekendarlehn: 250 €/Monat Zinsaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen: 4% vom (Brutto oder Netto ?) in Form von Tilgung des Hypothekendarlehns

Gibt es in solch einer Form auch Geld als Aufstocker ? Oder wird da das Vermögen irgend wie angerechnet ?
Unterhalb welcher Konstellation wird da kein Vermögen, Haus, Hof, Acker, Wald, See angerechnet ?

PS. Ich möchte mich gerne eines Tages konform zur Ruhe setzen

Hierzu fand ich folgender Link

Seltener Fall. Wenn Du es richtig machen willst, gehst Du in eine Gegend mit niedrigen Landpreisen, so dass Deine 2 ha + Teich evtl. sogar im Altersvorsorgevermögen Platz finden, und ohne Mietnachfrage. Das Haus sollte möglichst an vielen Stellen unfertig und unkonventionell sein, so dass Du ganz sicher nichts vermieten kannst. Und dann kommt die Angemessenheitsprüfung.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Dir das Haus gehört, aber die 2 ha zugepachtet werden. Den Pachtvertrag kann Dir das Jobcenter nicht kündigen.
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#5
Also wenn es eine Hütte wäre, wo du so knapp am sozialen Wohnungsbau vorbeischrappst,
vielleicht so um 120-130 qm Wohnfläche, dann geht das sozialrechtlich ok. Da gibt es schon
diverse Einzelfallentscheidungen der Sozialgerichte, wann ein Haus für den eigenen Unterhalt verwertet werden muß und wann nicht.
Im Sozialsprech gibt es ja nur noch "angemessenen" Wohnraum. Das ist ja doch sehr abstrakt. Und je mehr Leute
bei dir wohnen, desto wahrscheinlicher, das der Wohnraum "angemessener" wird.
Dann gibt es noch die Variante, daß du die Bude zwar als Schonvermögen behalten kannst, aber dafür dermaßen die
Leistungen für Heizung etc. gekürzt bekommst, das du sie dann doch verscherbeln mußt, weil dich die Kosten sonst
auffressen.
Insgesamt ist das doch ein sehr umfangreiches Thema, dessen Schilderung den Rahmen hier sprengen würde.
Lies halt mal bei Gurgel unter Wohneigentum und ALGII quer.

Hypothek kann ggf. berücksichtigt werden, wenn die Bude fast abbezahlt ist.

Du kannst Riestern oder VWL in Höhe der Arbeitgeberzulage machen, ohne das dies auf laufende Leistungen
angerechnet wird. Aber bei der Auszahlung später, dann wird das alles voll auf dein Vermögen angerechnet.

Schonvermögen für erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Erwachsenen im ALGII:

150 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro Umlaufvermögen (Auf Konto, Cash). 40jähriger Mann demnach 6750 Euro
Schonvermögen insgesamt. KFZ bis 7.500 Euro darst du auch behalten. Naja und eben Wohneigentum, wenn
es denn für eine bescheidene Wohnqualität "angemessen" ist. Das ist bei den von dir genannten Parametern wohl
eher nicht gegeben.

Außerdem mußt du darauf achten, das du auch irgendwann mal wieder aus dem Bezug kommst. Denn bis zu 10 Jahre,
nachdem du Staatsknete kassiert hast, müssen deine Erben das (bis auf ein Schonvermögen) aus der Erbmasse auf Heller und Pfennig zurückzahlen.
Da kann im Laufe der Zeit eine Menge Holz zusammen kommen und dann reicht der Rest vielleicht gerade, um dich sozialverträglich
unter die Erde zu bekommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Aha. Es gibt also so einige Dinge die anrechnungsfrei bleiben wie z.B.:
- Auto im Wert von 7500 €
- Haus von 90 m2 (bei 1 bis 2 Personen)

Dinge die den Freibetrag überschreiten müsssen unter Umständen verwertet werden.

(vereinfachte Darstellung)

Da muss ich mich mal in Ruhe mit beschäftigen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
So ein bisschen Vermögen kannst Du schützen. Am besten ein kleines angemessenes Häuschen 80 qm Wohnfläche auf 500 qm bestem Münchner Bauland mit großem Schuppen und Garage. Da kriegst Du aber keine Schafweide, keinen Feuerholzwald und keinen Fischteich unter. Da kommt doch der Sklavenhalterstaat nicht ran?



(03-08-2015, 20:54)Bruno schrieb: Aha. Es gibt also so einige Dinge die anrechnungsfrei bleiben wie z.B.:
- Auto im Wert von 7500 €
- Haus von 90 m2 (bei 1 bis 2 Personen)

Dinge die den Freibetrag überschreiten müsssen unter Umständen verwertet werden.

(vereinfachte Darstellung)

Da muss ich mich mal in Ruhe mit beschäftigen.
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