Zitat:In deinem Fall würde ich einfach die Differenz zwischen deinem Angebot im Amtsgerichtsverfahren und dem ausgeurteilten Unterhalt fordern. Ob so eine Klage überhaupt Chancen hat, kann ich nicht beurteilen. Anwalt gegen Anwalt, du weisst schon...
Ich kam in dem mündlichen Termin garnicht dazu ein Angebot zu machen.
(21-07-2015, 19:00)Nappo schrieb: Unglaublich. Aber trotzdem. Solche Klagen gegen Anwälte laufen zumindest in D meist ins Leere. Denn Du musst praktisch begründen - ja beweissen - das wenn es anders gelaufen wäre,
Um das auszuräumen, hab ich in der Hektik vergessen - mein RA hat den Vorfall seiner Haftpflicht gemeldet und er ich denke er wird mir behilflich sein dass seine Haftpflicht für einen größtmöglichen Teil gerade steht. Allerdings wird es schwer sein den monatl Schaden zu beziffern, da es ja kein Urteil aus der 2. Instanz gibt. Die Haftpflicht wird natürlich versuchen den Schaden so gering wie möglich zu beziffern.
Meine Angst ist nur, dass vollstreckt wird bevor ich ne Entscheidung bzgl. des Schadensersatzes habe. Ich komme aus 3 Jahren ALG II - viele Rücklagen ist da nicht :-(
Rein von den Zahlen her bin ich nach Abzug der Fahrtkosten nicht leistungsfähig.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Das Aufstockermodell ist ne Option. Natürlich muss ich dazu erst meine Vollzeitstelle "verlieren".