16-07-2015, 17:03
(16-07-2015, 16:09)p__ schrieb: Das hast du doch bereits durch. Wegen Ehegattenunterhalt braucht du §170 StGB nicht zu fürchten.
Die Staatsanwaltschaft hat auch nach drei Monaten eingestellt. Bis dahin bin ich sicherheitshalber "um die Ecke" geflogen, also von Canada nach London, von London nach Wien usw. Alles lästig und unnötig teuer.
Ich stimme dir insofern zu, dass eine Verurteilung nach dem §170 StGB bei (angeblich zu geringem) Ehegattenunterhalt nicht zu befürchten ist. Aber eine Ausschreibung zur Aufenthaltsfeststellung ist allemal drin. Und genau das wollte ich ja vermeiden, dass ich meine Adresse irgendeinem dieser Handlanger nennen muss.
Bibel, Jesus Sirach 8.1