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Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht
#15
Wenn die KM am neuen Wohnort Gerichtsanträge gestellt hat, ist es m. W. wenig wahrscheinlich, dass an das Gericht am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes verwiesen wird. § 154 FamFG ist eine Kannbestimmung, die hätte greifen können, wenn der KV dort zuerst Antrag gestellt hätte.

Ist anwaltlich geprüft, ob § 235 (1), 1. StGB (List) zutreffen könnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht - von wackelpudding - 17-07-2015, 00:19

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