17-07-2015, 00:19
Wenn die KM am neuen Wohnort Gerichtsanträge gestellt hat, ist es m. W. wenig wahrscheinlich, dass an das Gericht am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes verwiesen wird. § 154 FamFG ist eine Kannbestimmung, die hätte greifen können, wenn der KV dort zuerst Antrag gestellt hätte.
Ist anwaltlich geprüft, ob § 235 (1), 1. StGB (List) zutreffen könnte?
Ist anwaltlich geprüft, ob § 235 (1), 1. StGB (List) zutreffen könnte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...