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Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht
#5
(15-07-2015, 17:58)p__ schrieb: Was genau hat jetzt wer vor Gericht beantragt? Mit welcher offiziellen Begründung ist die Mutter weg? Am wichtigsten wäre auch hier, für den Fall dass die Kinder weg bleiben, eine vollstreckbare Umgangsregelung mit besonderem Augenmerk auf die Umgangskosten zu erreichen, zu erzwingen.
Also die Mutter will vor Gericht die Einwilligung des KV zu dem Umzug und der Abmeldung aus dem Kindergarten geltend machen, da er dies verweigert hat.

Sie will offiziell umziehen, da dort ihre Eltern leben und sie durch den KV nicht genug Unterstützung erhält... Allerdings hat sich in der Vergangenheit sehr oft gezeigt dass auch ihre Eltern ihr in den Rücken fallen und teilweise auch auf Seiten des KV waren. In solchen Situationen hat sie regelmässig den Kontakt abgebrochen.

Der wahre Grund für ihren Umzug ist aber, dass sie den KV, der sie verlassen hat, nicht mehr sehen will und da er aus "ihrer" Stadt nicht gehen will, hat sie sich entschlossen selbst zu gehen und ihm in Zukunft auch die Kinder komplett zu nehmen da sie weiss dass ihm auf die Entfernung und in seiner beruflichen Situation KEIN Umgang mehr möglich sein wird.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Sich dem Wegzug/Kündigung entgegen zu stellen, war keine gute Idee. Da hättest Du besser auf anwaltlichen Rat hören sollen. Die Mutter wird das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht oder sogar die komplette Alleinsorge begehren.
Die Mutter kann ziehen wohin sie will, die kleinen Kindern wird man ihr belassen.
Alleinsorge kann sie nicht bekommen, dafür gibt es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage. Da die Mutter sowieso tut was sie will und der KV daran nichts ändern kann, ist es wohl auch egal wer das ABR gerichtlich bekommt, da sie es rein praktisch sowieso ausübt. Daher ist das sowieso "nur" eine Formalität.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Um hier einem Verlust des Sorgerechts oder auch nur einem Teil, dem ABR, zu entgehen, solltest Du die Mutter ausdrücklich ziehen und was auch immer kündigen lassen.
Das wird sie sowieso und darf sie auch, aber hätte der KV nicht die Kündigung des Kindergartens verweigert, wäre es nie vor Gericht gegangen da seine Anwälte einen Prozess für aussichtslos halten und nichts beantragen wollen. So hat er zumindest die Chance bekommen, vor Gericht seine Gründe zu nennen, warum er gegen den Umzug ist. Es ergibt sich aus dem Umzug keine Steigerung des Kindeswohls. Der Umzug ist in eine teurere Gegend mit höheren Mieten und die KM wird daher weniger Einkommen zur Verfügung haben zur Versorgung der Kinder. Die KM hat noch 2 weitere Kinder aus einer vorherigen Beziehung, die ebenfalls aus ihrem Umfeld gerissen werden.
Er weiss nicht was er allein vor Gericht wie beantragen kann. Er möchte einfach nur Umgang und zwar mehr als die paar Stunden nur, dieser Umgang ist ihm aber nach dem Umzug auch nicht mehr möglich da er für ein paar Stunden nicht die Weite Strecke fahren kann bzw auch das Geld nicht hat.
(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Im nächsten Step macht Du Dir Gedanken über ein gutes Umgangsrecht. Was ist für Dich zeitlich und finanziell machbar. 
Die große Entfernung spielt Dir mE sogar in die Hände, da über diese Distanz Umgang nur in größeren Blöcken zumutbar und vernünftig organisierbar ist.
Es ist KEIN Umgang zeitlich und finanziell machbar. Der KV befindet sich in der Ausbildung und hat nur einzelne Tage frei. Das heisst, er kann die Kinder nie mit zu sich nehmen, da jede Strecke mit der Bahn 3 Stunden dauert. Wenn er mit dem Kind zuhause ankäme, müsste er direkt den nächsten Zug besteigen und dann würde er aber Abends selbst keinen mehr nach Hause bekommen. Und es würde dann nur für einen Tag und 12 Stunden Zugfahrt (3 hin, 3 mit Kind weg, 3 mit Kind zur KM, 3 von KM nach hause) 150 Euro kosten (2 Strecken ohne Kind a 30 Euro und 2 Strecken mit Kind a 15 euro). Das ist ja das Problem. Der Umzug unterbindet jeglichen Umgang, der vorher nahezu täglich und spontan stattfinden konnte. Das Kleine kind darf er sowieso nicht mitnehmen, da die Mutter es ihm nicht einmal 5 Minuten für einen Spaziergang mit gibt.

(15-07-2015, 20:09)Skipper schrieb: Zu den Finanzen:
Dein Job, fette Unterhalte für die Kids, evtl für Mama noch, dann hohe Umgangskosten, Wohnraum für drei Personen..., das riecht nach 'Aufstockung' vom Jobcenter, nach Leistungen nach dem SGB II.
Auch dabei können wir Dir behilflich sein, wenn Du mal grob Angaben zum Einkommen, den Wohn- und Umgangskosten und titulierten Unterhalten machst.
Das würde ich per Nachricht, ich will hier nicht zu viele Details angeben. Man weiss nie wer mitliest. Aber wieso Wohnraum für drei? er hat nur eine 2 Zimmer Wohnung, in seinem Schlafzimmer steht ein Kinderbett, dass das Kind aber noch nie gesehen hat weil es bei ihm nichtmal den Mittagsschlaf abhalten darf. Das zweite Kind wird er nie mitbekommen und selbst wenn er mal Wochenenden frei haben SOLLTE (was nicht vorkommen wird, er hat nur seinen Urlaub sonst zu bieten), wird die KM ihm nicht die Kinder geschweige denn auch nur das ältere über Nacht mitgeben. Von Ferien ist daher nicht einmal zu träumen. Bis er mal Ferien hat, und die werden nicht in den Ferien der Kinder liegen, sind die Kinder ihm so entfremdet dass sie nicht mehr mit gehen werden selbst wenn die KM sie ließe... Daher wird ihm auch niemand eine größere Wohnung unterstützen, da der Umgang allein von den Arbeitszeiten und finanziell nicht aufrechtzuerhalten ist, ausser vor Ort bei der KM und die hat ja schon alles.

Achso, und ich schreibe bewusst in der 3. Person, da nicht ich der KV bin.
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RE: Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht - von Rakete - 16-07-2015, 00:44

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