27-08-2015, 13:01
(27-08-2015, 11:41)Skipper schrieb: man sollte hier nicht abwarten, um dann nach Wochen feszustellen, daß Anträge und Realitäten unpassend waren und gesehen werden, sondern von vornherein die Chancen auf erfolgreiche Anträge erhöhen.
Ich habe nicht empfohlen untätig zu warten, sondern habe nur klargestellt, was Abs bis Fristablauf zu tun gedenkt, weil dir das anscheinend (teilweise) unklar war. Wenn ich noch sage, das SG dann weiß, daß die Beschaffung der Vollmacht vor dem Familiengericht rechtsanhängig ist, heißt das nicht zwangsläufig, das es von seinem Ermessen aus §80 ZPO auch weiterhin Gebrauch macht oder Abs sonst nichts tun müsste.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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