Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#73
(24-07-2015, 14:16)Absurdistan schrieb: In der Stellungnahme des JC steht:

"Im Rahmen des dem unterhaltspflichtigen Antragstellers zustehenden Selbstbehalts (960 - 225=735 Euro) sind die mit dem Umgang verbundenen Kosten des umgangsberechtigten Elternteils enthalten, soweit es sich um Fahrtkosten im Bereich überschaubarer Entfernungen handelt.

Das wäre mir neu. Eine Rechtsgrundlage nennt das JC dazu natürlich nicht. Das würde ich natürlich gegenüber dem Gericht bestreiten. Nur so als Anregung:

BGH v. 23.02.2005, Az.: XII ZR 56/02

Zitat:Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).

Leute, die also einen Zahlbetrag im KU-Titel haben, der das hälftige Kindergeld berücksichtigt, dürfen also von diesem die Umgangskosten bezahlen. Wenn das in der Praxis dann dazu führt, das dies eine Unterdeckung des Existenzminimums nach den Kriterien des SGB II bei dem Umgangspflichtigen herbeiführt, dann besteht auch ein Anspruch nach §21 Abs. 6 SGB II. Es gibt auch keine gesetzliche Regel oder Grundlage, das nur oder ausschliesslich Bagatellbeträge der Umgangskosten Teil des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts wären (wie z. B. das JC meint, Fahrtkosten überschaubarer Entfernungen).

Das Gericht will von dir wissen, was die Fahrten i. d. R. monatlich kosten. Es würde dich gar nicht erst fragen, wenn es keine Anspruchsgrundlage sehen würde.
Das ist doch schon mal ein gutes Zeichen, ist also egal, was das JC hier meint.

Was den Alleinerziehendenbedarf angeht, haben JC und SG wohl Recht. Was ist mit den tageweisen Regelsätzen?
Tauchen die irgendwo im Schriftverkehr auf oder sind die nicht strittig?

Und hier noch mal zum Honig saugen, eine Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin mit reichlich Anwendungsbeispielen

"Vom Recht auf Umgang mit seinen Kindern " v. 06.09.2013

http://privatelink.de/?http://www.berlin...299765.php
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von Sixteen Tons - 24-07-2015, 14:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? ThomasM 7 4.875 01-04-2018, 12:30
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste