25-06-2015, 07:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-06-2015, 07:10 von kaiser2015.)
Ich habe folgedes Problem. Ich habe zur Zeit einen vorläufigen Reisepass der noch ein Jahr gültig ist. Ich habe daher hier in Thailand bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragt. Heute bekam ich folgendes Schreiben. Was soll ich nun tun?
bedauerlicherweise kann Ihr Reisepass zurzeit noch nicht ausgestellt werden.
Die Botschaft wurde in Ihrer Sache von der Staatsanwaltschaft XXXXX kontaktiert.
Diese teilte mit, dass gegen Sie Anklage bei dem Amtsgericht XXXX unter dem Az: XXXX erhoben wurde. Das Verfahren wurde im Hinblick auf Ihren unbekannten Aufenthalt gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellt.
Bei dem Verfahren ging es um Unterhaltszahlungen für Ihre beiden Kinder XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX. Die Unterhaltsverpflichtungen liegen bei 272,00 € pro Monat für XXXX und 334,00 € für XXXX
Bisher wurde von Ihnen laut Auskunft der Staatsanwaltschaft kein Unterhalt geleistet. Gemäß § 7 (1) PassG ist ein Reisepass zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der
Passbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will.
Die Botschaft prüft zurzeit, ob dies in Ihrem Fall gegeben sein könnte. Ich bitte Sie deshalb, zu den genannten Vorwürfen und der Maßnahme der Passversagung Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Was soll ich darauf antworten? Soll ich überhaupt darauf antworten?
bedauerlicherweise kann Ihr Reisepass zurzeit noch nicht ausgestellt werden.
Die Botschaft wurde in Ihrer Sache von der Staatsanwaltschaft XXXXX kontaktiert.
Diese teilte mit, dass gegen Sie Anklage bei dem Amtsgericht XXXX unter dem Az: XXXX erhoben wurde. Das Verfahren wurde im Hinblick auf Ihren unbekannten Aufenthalt gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellt.
Bei dem Verfahren ging es um Unterhaltszahlungen für Ihre beiden Kinder XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX. Die Unterhaltsverpflichtungen liegen bei 272,00 € pro Monat für XXXX und 334,00 € für XXXX
Bisher wurde von Ihnen laut Auskunft der Staatsanwaltschaft kein Unterhalt geleistet. Gemäß § 7 (1) PassG ist ein Reisepass zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der
Passbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will.
Die Botschaft prüft zurzeit, ob dies in Ihrem Fall gegeben sein könnte. Ich bitte Sie deshalb, zu den genannten Vorwürfen und der Maßnahme der Passversagung Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Was soll ich darauf antworten? Soll ich überhaupt darauf antworten?