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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#2
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?

Meine eigene Erfahrung bei dem Thema ist, dass es sinnvoll ist, möglichst kein Eskalationspotential herbeizuführen ... die Anwesenheit von Anwälten führt zum mauern und Arglist auf der Gegenseite. Wenn ihr noch einigermaßen reden könnt, dann setzt Euch zusammen und listet Stichpunkte auf, die Beiden wichtig sind ... dann solltet Ihr Euch einigen wer das Ganze möglichst ausgewogen ausformuliert ... schreibt möglichst viel rein ... und dann solltet ihr das Ganze unterschreiben ... am Besten vor Zeugen (unabhängig) die nur bezeugen, dass Beide aus freien Stücken unterzeichnet haben ... wenn Ihr Euch einig werdet dann braucht ihr weder JA, Anwalt oder Gericht ... allerdings könnte ein Gericht dem Vergleich beitreten und dann ist es offiziell (haben wir aber auch nicht gemacht) ...

Also: möglichst nur Ihr Beide sollt verhandeln! und redet, redet, redet ... möglichst zielorientiert ... lasst Leichen im Keller ruhen ...

PS: gemeinsame Sorge kann nur übers Gericht gehen ... da hat das JA nur mit zu tun, sollte es um Kindeswohlgefährdung gehen ...
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RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von Nachtwanderer - 24-06-2015, 11:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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