21-06-2015, 11:16
Die Anmeldung hat deklaratorischen Charakter: Es wird angeziegt, was tatsächlich ist: Das Kind wohnt bei Dir. Insofern wird die Behörde sie mMn auch nicht verweigern können.
Das Kindergeld ist an den auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, unabhängig davon, wo es gemeldet ist. Gib der Familienkasse den Wechsel bekannt - die wird die Zahlungen an die Mutter dann sofort stoppen.
Das Kindergeld ist an den auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, unabhängig davon, wo es gemeldet ist. Gib der Familienkasse den Wechsel bekannt - die wird die Zahlungen an die Mutter dann sofort stoppen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...