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Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung
#6
Das kommt darauf an, wie die Nutzungsüberlassung für den Firmenwagen im
Detail geregelt ist. Wenn der Arbeitgeber auch noch verbrauchsabhängige Kosten bezahlt,
wie etwa Kraftstoff, Inspektionen, Reparaturen etc., dann ist das auch eine Ersparnis,
die man gegenüber einem Arbeitnehmer ohne Dienstwagen hat.

Kann sein, daß ein Gericht dafür einfach einen (geschätzten) Aufschlag nach §278 ZPO
festsetzt. OLG Hamm ist so einen Weg schon mal gegangen, da es rechnerisch nicht ganz einfach
ist, die verbrauchsabhängigen Kosten im Detail zu bestimmen.

Aber eine Heranziehung des Fixkostenanteils (Versicherung, Steuer) würde ich ablehnen, da
man ja privat einen Wagen fährt und es somit auch keine "fiktive" Ersparnis geben kann.

Die Rechtsprechung ist hier total uneinheitlich. Bei Ehegattenunterhalt wird schon mal davon abgesehen,
für einen Dienstwagen ein Faß aufzumachen, wenn es nicht vielleicht gerade ein A8 ist. Bei Kindesunterhalt
wird ein Kleinstwagen plötzlich monatlich 400 Euro bares Geld wert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung - von Sixteen Tons - 08-06-2015, 14:17

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