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Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass
#11
@ __p,

nehmen wir einmal an, dass für die Bemessung des Trennungsunterhalt als auch des nachehelichen Unterhalts der Einkommensunterschied der letzten 12 Monate vor der Trennung maßgeblich sind.

Meine liebe Philipina ist wie gesagt vor etwa einem Monat aus gezogen. Allerdings treffen wir uns zumeist einen Abend pro Woche zu rhytmischen Partnerübungen mit Austausch von Körperflüssigkeiten :-)) Der Sex scheint also beiden Seiten ausreichend Spass zu machen.

Wenn ich nun zur Schonung meiner Gesundheit meine Wochenstunden soweit senke das wir ein etwa gleich hohes Einkommen haben werde ich durch die Stressminimierung wohl länger leben als bisher.

Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?

Wie kann ich nach außen, bei getrennten Wohnungen, nach weisen das wir nicht getrennt leben ?
- Tagebuch führen ?
- Per Email immer schön für die heiße Nacht bedanken, schreiben was man so gemacht hat und zusammen das nächste Wochenende per Email planen
- monatlichen Obulus überweisen und im Überweisungstext rein schreiben das das für die gemeinsame Verplegung oder die Nebenkosten ist (welcher Betrag ist da für einen Tag pro Woche angemessen?)
- per monatlicher Überweisung und entsprechenden Überweisungstext für den Sex bedanken

(04-06-2015, 16:31)Zahlfunktion schrieb: @ __p,

nehmen wir einmal an, dass für die Bemessung des Trennungsunterhalt als auch des nachehelichen Unterhalts der Einkommensunterschied der letzten 12 Monate vor der Trennung maßgeblich sind.

Meine liebe Philipina ist wie gesagt vor etwa einem Monat aus gezogen. Allerdings treffen wir uns zumeist einen Abend pro Woche zu rhytmischen Partnerübungen mit Austausch von Körperflüssigkeiten :-)) Der Sex scheint also beiden Seiten ausreichend Spass zu machen.

Wenn ich nun zur Schonung meiner Gesundheit meine Wochenstunden soweit senke das wir ein etwa gleich hohes Einkommen haben werde ich durch die Stressminimierung wohl länger leben als bisher.

Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?

Wie kann ich nach außen, bei getrennten Wohnungen, nach weisen das wir nicht getrennt leben ?
- Tagebuch führen ?
- Per Email immer schön für die heiße Nacht bedanken, schreiben was man so gemacht hat und zusammen das nächste Wochenende per Email planen
- monatlichen Obulus überweisen und im Überweisungstext rein schreiben das das für die gemeinsame Verplegung oder die Nebenkosten ist (welcher Betrag ist da für einen Tag pro Woche angemessen?)
- per monatlicher Überweisung und entsprechenden Überweisungstext für den Sex bedanken
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.
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RE: Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass - von Zahlfunktion - 04-06-2015, 16:31

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