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Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen?
#3
Danke für den Link.
Demnach kann diese innerhalb von 4 Jahren überprüft und gegeben falls entzogen werden. Diese Frist wurde überschritten.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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RE: Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? - von Zala - 31-05-2015, 23:45

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