21-05-2015, 22:14
Eine Katastrophe!
Von der Umgangsstörung bis zum Antrag auf gerichtliche Regelung sollte nicht viel mehr als ein Monat vergehen!
Wo liegt die Hemmung?
Bei Dir persönlich als Lähmung, Unkenntnis, falsch beraten, Anwalt 'ne Pfeife? Bist Du in Therapie oder wartest Du noch?
Voraussetzung für ein Vermittlungsverfahren ist eine gerichtliche Umgangsregelung.
Wann wurde die beschlossen?
S.
Von der Umgangsstörung bis zum Antrag auf gerichtliche Regelung sollte nicht viel mehr als ein Monat vergehen!
Wo liegt die Hemmung?
Bei Dir persönlich als Lähmung, Unkenntnis, falsch beraten, Anwalt 'ne Pfeife? Bist Du in Therapie oder wartest Du noch?
Voraussetzung für ein Vermittlungsverfahren ist eine gerichtliche Umgangsregelung.
Wann wurde die beschlossen?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.