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Kindesentziehung durch KESB
#1
5 Jahre Haft? Sie wollte doch nur ihren Sohn zurück... (mopo24.de, 07.05.2015)

Tatsächlich kommt es erst noch zum Verfahren, in dem die theoretische Höchststrafe 5 Jahre beträgt. Der Hintergrund ist aber interessant:
Zitat:Der Junge war von seiner eigenen Mutter Claudia R. (33) „entführt“ worden, nachdem das Jugendamt das Kind in eine Pflegefamilie gesteckt hatte.
...
Claudia R. wurde vorgeworfen, ihr Kind zu sehr zu behüten. Die Folge: Sorgerechts-Entzug, Timon kam in eine Pflegefamilie.
...
Erst als man ihr zusicherte, den inzwischen ausgestellten internationalen Haftbefehl nicht zu vollstrecken, kehrte sie ins Vogtland zurück.

Offensichtlich sucht sich die Schweizer KESB mittlerweile beliebige Gründe aus, um Familien auseinander zu reißen. Wenn es nicht die mangelnde Fürsorge ist, ist es eben die übertriebene Fürsorge. Bei einem Jahreseinkommen von 1/4 Million Sfr für eine Abteilungsleiterin, braucht man eben immer ein paar Fälle, um die Kosten zu rechtfertigen.

Die Mutter hat im Grunde richtig gehandelt - es gab keinen besseren Weg, als sich mit dem Kind einer kriminellen Kindesentzieher-Bande  zu entziehen (das drehen die Schweizer jetzt natürlich gegen sie). Ob sich die Rückkehr allerdings auszahlt, ist fraglich - die wird die Meute an den Fersen haben. Vielleicht wäre es besser gewesen, einfach in Russland einen Asylantrag zu stellen.
https://t.me/GenderFukc
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