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Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
#10
(05-05-2015, 00:29)Bruno schrieb: Kennst du da eine Quelle (BGH Urteil) für die 1200 oder 4200 € Schonvermögen ? Die Dinge die ich zum Thema Schonvermögen gefunden habe standen scheinbar alle in anderen Zusammenhängen wie z.B. H4, Kindesunterhalt usw.

Leider nein. Das war nur aufgesaugtes Schwarmwissen. Es gibt da wie gesagt, keine konkrete Norm, soweit
es Kindesunterhalt angeht.
Es müssen m. W. nur die beiden Bedingungen erfüllt werden, daß zum einen die Verwertung des Vermögens
keinen Härtefall darstellt (Verkauf selbstgenutztes Eigenheim, Alterswohnsitz) und die Vermögensauflösung
darf nicht unwirtschaftlich sein. Das wäre z. B. bei vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherungen der Fall.
Wann ist es unwirtschaftlich, eine versiffte Kaffeemaschine zu verkaufen?

Ich würde mir wegen deines Sperrmülls keinen grossen Kopf machen. Und was weg ist, ist weg. Big Grin

Und um Iglu's Beitrag noch zu ergänzen: Wo kein Kläger, da kein Richter.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von the notorious iglu - 05-05-2015, 00:21
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von Sixteen Tons - 05-05-2015, 01:00

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