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Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
#7
Kommt wahrscheinlich vor allem darauf an, was du da verkaufst. Wenn du deinen persönlichen Hausrat oder Erinnerungsstücke
wie die verstaubte Schallplattensammlung vertickerst, ist das nichts anderes wie eine Vermögensumwandlung.
Da hat auch jeder ein Schonvermögen. Welches Schonvermögen ein Unterhaltspflichtiger hat, ist nicht eindeutig festgelegt.
Der BGH hat da in seinen Entscheidungen Beträge zwischen 1,2 und 4,2 K Euronen ausgewürfelt.
Wenn in deiner Briefmarkensammlung ein paar Postwertzeichen aus einer deutschen Poststelle in Ostafrika, aus der Kolonialzeit im Kongo z. B., enthalten sind, kommen da möglicherweise nennenswerte Beträge zusammen.
Für ranzige Küchengeräte, zerfledderte Einbände, rostige Drahtesel und Röhrenbildschirme wird man wohl kaum viel
Energie investieren, den unterhaltsrechtlichen Einkommensfiktionsgenerator anzuwerfen. Es gibt wohl keine Standardantwort auf
diese Frage.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von Sixteen Tons - 05-05-2015, 00:13
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von the notorious iglu - 05-05-2015, 00:21

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