22-04-2015, 20:23
Drogenmissbrauch ist hinsichtlich der Unterhaltsverwirkung gem. 1611 BGB kein Tatbestandsmerkmal. Das ist gem. gängiger Rechtssprechung eine Charakterschwäche aber keine Verfehlung im juristischen Sinne.
Natürlich ist das nicht optimal.
@Hasserfüllter: Ich kenne den Volltext deines Urteils; das Thema hatten wir auch schon. Du hast immer an das Gute geglaubt, wurdest betrogen und hattest das Thema Elternunterhalt nicht auf dem Schirm - zum Zeitpunkt wo es voll reingeschlagen hat, und das unvorbereitet.
Ich kann mich hier nur p anschließen: Das wird das Megathema; die Daumenschrauben immer weiter angedreht. Exitstrategien gibt es nicht viele - noch.
Vielleicht das falsche Forum hier für solche Themen. Der Vater wurde entsorgt, hat sich finanziell ruiniert und die von der Exe instrumentalisierten Blagen wollen nun nicht für den ergreisten Vater im Pflegeheim aufkommen weil er nicht mehr alleine Scheißen gehen kann...
So schließt sich der Kreis.
Natürlich ist das nicht optimal.
@Hasserfüllter: Ich kenne den Volltext deines Urteils; das Thema hatten wir auch schon. Du hast immer an das Gute geglaubt, wurdest betrogen und hattest das Thema Elternunterhalt nicht auf dem Schirm - zum Zeitpunkt wo es voll reingeschlagen hat, und das unvorbereitet.
Ich kann mich hier nur p anschließen: Das wird das Megathema; die Daumenschrauben immer weiter angedreht. Exitstrategien gibt es nicht viele - noch.
Vielleicht das falsche Forum hier für solche Themen. Der Vater wurde entsorgt, hat sich finanziell ruiniert und die von der Exe instrumentalisierten Blagen wollen nun nicht für den ergreisten Vater im Pflegeheim aufkommen weil er nicht mehr alleine Scheißen gehen kann...
So schließt sich der Kreis.