Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
elterngeld und elternzeit, ist das fair?
#7
du meinst bestimmt das hier:
Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter kann beim Unterhaltspflichtigen als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "aussergewöhnlichen Belastungen" bis zu einem Jahresbetrag von 7869 EUR (EStG § 33a, Stand 2004) steuerlich berücksichtigt werden. Ein Jahreseinkommen der Mutter von über 624 EUR wird davon abgezogen.

also wir haben ja auch einen steuerberater, mit dem wir sehr zufrieden sind.
das problem bei den aussergew. belastungen ist folgendes:
mein freund müsste beweisen, dass es ihm schlechter geht als einem anderen mann in der gleichen situation und dem gleichen einkommen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: elterngeld und elternzeit, ist das fair? - von stafford - 26-03-2009, 22:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Elterngeld und Betreuungsunterhalt Raban 7 11.546 31-01-2011, 16:24
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste