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Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14
#13
Das ist jetzt etwas einfach und kurz gesprungen. Der Beschluss schließt andere Abänderungsgründe ja nicht aus. Er bestätigt ja nur das, was sowieso schon Praxis ist. Wenn der Vater beispeilsweise ein wesentlich höheres Einkommen erzielte, würde die "Geschäftsgrundlage" ja auch entfallen und Anlass zu einer Abänderung bieten.

Wo ist also ein Unterschied zum üblichen Prozedere? Das Ganze erscheint mir irgendwie als Plazebo.
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RE: Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14 - von the notorious iglu - 22-04-2015, 22:35

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