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Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14
#3
sowas als Wette zu bezeichnen ist mir nicht erklärlich.

Ich habe bspw. mit der Mutter meines Kindes die Vereinbarung getroffen, dass sie die Hälfte der von mir geleisteten Unterhaltszahlungen meiner Tochter als Taschengeld zur Verfügung stellen muss.

Was ist daran so aufregend?

www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/Elternvereinbarung.pdf
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RE: Unterhalts-Wette erlaubt -OLG Karlsruhe, vom 8.4.2014, 18 WF 32/14 - von Ibykus - 20-04-2015, 19:28

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