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BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht
#5
(15-04-2015, 15:11)Zuschauer schrieb: Was ich nicht verstehe, warum der biologische Vater nicht zeitnah eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat.
Vergessen??

Nö! Warum? Er lebte mit Kind und Mutter zusammen und er IST der Vater. Was haben Juristen damit zu tun? Es gab keine Auseinandersetzungen.

Im Nachhinein machen sie sich wichtig, die Robenträger: Wenn er sie nicht in Anspruch nimmt oder bedient in ihrer Wichtigkeit, wird bestraft.

Ein deutliches Zeichen dafür, in welchem Masse sich die Juristen ihre eigene Welt basteln und wie wenig die mit unserer zu tun hat.

Dass das tatsächliche Leben anders ist, schildern sie selbst zynisch in ihrer eigenen Begründung am Anfang:

Zitat:1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter.

Genau das bescheinigen sie ihm dann nach vielen Verrenkungen nicht.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: BVerfG: Biologischer Vater hat kein Anfechtungsrecht - von karlma - 15-04-2015, 15:29

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