31-03-2015, 12:19
Nichts halbes und nichts ganzes das Urteil.
Allerdings zeigt es sich mal wieder, dass es wenig bringt auf einem pfändungsfreien Betrag herumzureiten, stattdessen sollte man aufstocken und lfd. Unterhalt bezahlen, sobald irgendein Einkommen vorhanden ist.
Allerdings zeigt es sich mal wieder, dass es wenig bringt auf einem pfändungsfreien Betrag herumzureiten, stattdessen sollte man aufstocken und lfd. Unterhalt bezahlen, sobald irgendein Einkommen vorhanden ist.
Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber. _CD