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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#6
(22-03-2015, 11:03)Pennfred schrieb: Ich habe doch die Schweiz und Europa nicht verlassen, damit sich meine Exe weiter bereichern kann. Grundsätzlich kann man natürlich darüber nachdenken ob man den Unterhaltsvorschuss für das Kind bezahlt um nicht in den Genuss einer 170er Anzeige zu kommen, aber Unterhaltsvertraege und sonstiges halte ich für überflüssig. Das ist doch nur so ein Trick der Behörden, da sie wissen, dass es ansonsten nix mehr gibt.
Es ist viel besser der Exe dabei behilflich zu sein wieder in der Realität anzukommen und ihr zu helfen, selbst für sich aufzukommen.
Steigert sicher auch ihr Selbstwertgefühl, wenn sie nach einer Stunde Toiletten reinigen 20 Franken bekommt.

Gruß Pennfred

Noch eine Ergänzung: zumindest in Deutschland nützt es gar nichts, Unterhalt gemäß gültigem Gerichtsurteil/Titel zu bezahlen, um von Strafanzeige und Ermittlungsverfahren verschont zu bleiben.

Ich wurde wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB angezeigt (nur nachehelicher Unterhalt, kein Kindesunterhalt!), obwohl und trotzdem ich den ausgeurteilten Unterhalt bezahle rsp. über das Konto einer Verwandten zahlen lasse. Die Staatsanwaltschaft betreibt dennoch ein Ermittlungsverfahren, mit allen negativen Auswirkungen für mich (Belästigung am Flughafen durch Bundespolizei u.ä.) bei beruflichen Flugreisen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von Austriake - 22-03-2015, 12:06

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