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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#4
Ich habe doch die Schweiz und Europa nicht verlassen, damit sich meine Exe weiter bereichern kann. Grundsätzlich kann man natürlich darüber nachdenken ob man den Unterhaltsvorschuss für das Kind bezahlt um nicht in den Genuss einer 170er Anzeige zu kommen, aber Unterhaltsvertraege und sonstiges halte ich für überflüssig. Das ist doch nur so ein Trick der Behörden, da sie wissen, dass es ansonsten nix mehr gibt.
Es ist viel besser der Exe dabei behilflich zu sein wieder in der Realität anzukommen und ihr zu helfen, selbst für sich aufzukommen.
Steigert sicher auch ihr Selbstwertgefühl, wenn sie nach einer Stunde Toiletten reinigen 20 Franken bekommt.

Gruß Pennfred
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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von Pennfred - 22-03-2015, 11:03

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