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		07-11-2012, 12:27 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2012, 12:33 von ArJa.)
		
	 
	
		Hallo und guten Morgen. 
 
Bislang war ich nur in Sachen Umgang hier im Forum unterwegs und habe 
nur immer treu und brav als Zahlesel ( KU und TU ) fungiert und bin im Hinblick auf Unterhaltspflichtverletzungen völlig ahnungslos. 
 
Morgen früh habe ich meinen ersten Scheidungstermin. Ich bin im Januar 2012 ( Trennung 12.6.11 ) dazu verdonnert worden 345 € KU und 370 € 
TU zu zahlen. Beides habe ich anstandslos und pünktlich gemacht ( habe bislang 0 € Unterhaltsschulden ), allerdings sind meine finanziellen Möglichkeiten mitterweile ausgeschöpft. 
 
Das Trennungsjahr ist längst vorüber, der Scheidungsantrag wurde bereits im Juli zugestellt, es kommt erst jetzt zum Termin, weil das Gericht den H. nicht hochbekommen hat bzw. die Gegenseite bereits den anberaumten Termin im Oktober wegen Urlaub platzen ließ ( und ich durfte wieder einen Monat länger zahlen ... ) 
 
Ich gehe davon aus auch morgen nicht geschieden zu werden, weil Exe Zugewinnausgleich und nachgehenden BU geltend machen wird ... aber mir reichts jetzt endgültig : ich werde ab Dezember 12 keinen Trennungsunterhalt mehr an dieses Weib zahlen ! Definitiv nicht !  
Zumal sie mir auch den Umgang mit meiner Tochter weiterhin teilverweigert .. Kindesunterhalt werde ich allerdings weiterzahlen ... 
Unabhängig davon, dass ich TU aufgrund diversester Belastungen auch nicht mehr leisten kann ... 
 
Also - was habe ich realistischerweise an Strafen/ Konsequenzen zu erwarten ? Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich , wie ich mich strategisch am besten verhalte ...  ? Für die Unterhaltsprofis unter Euch sicher ein Leichtes ... Muß noch dazu sagen - bin Beamter und kann nicht einfach kündigen oder mich totalverweigern, niedrigeren Lohn aushandeln o.ä. .. 
 
Gruß 
ArJa
	 
	
	
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Als Beamter bist du ein teil des Systems und hast dich deshalb allen regeln des Systems zu unterwerfen, es sei denn du steigst aus dem System aus.  
Du zahlst keinen TU an deine Ex obwohl sie einen Titel hat? Dann schickt sie dir den Büttel zum Pfänden vorbei. 
Wenn sie keinen titel hat, könnte sie sich beim Gericht einen holen, z.B. per EA oder sie setzt dich in Verzug und die Angelegenheit fliesst auch noch in den Scheidungsprozess mit rein. Hat sie nicht genug Kohle zum überleben, beantragt sie Sozialleistungen und die nerven dich dann... 
 
Einfach nicht zahlen ist am einfachsten wenn man nichts hat (offiziell zumindest) und dann zahlt man gar nichts.  
Nur einen Teil bezahlen, ist schwierig, weil dann durch Pfändung möglicherweise genau der Teil weg ist, den man zahlen wollte.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		07-11-2012, 13:37 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2012, 13:38 von Austriake.)
		
	 
	
		@ ArJa 
 
aufgrund welcher Verfügung/Begründung/Urteil zahlst Du den Trennungsunterhalt? In der Regel stellt eine Gerichtliche Verfügung einen vollstreckbaren Titel dar. Wenn Du also die Zahlungen für den TU einstellst, kann Exe vollstrecken gehen. Lohnpfändung, Kontopfändung- was auch immer. 
Wie begründet Exe die Forderung nach TU? Nicht arbeitsfähig wegen Kindesbetreuung? Kraft Gesetzes haben BEIDE Ehepartner eine Erwerbsobliegenheit, d.h. beide Partner müssen gleichermassen zum Lebensunterhalt / Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, sie sind daran gehindert durch irgendwas. 
 
Was den Zeitrahmen angeht: das ist nicht wirklich lange. Wenn der Scheidungsantrag im Juli 2012 zugestellt wurde und jetzt verhandelt wird, dann ist das noch akzeptabel. Ich zahle seit dem Trennungsdatum Mai 2010 Trennungsunterhalt, der Scheidungsantrag ging im Februar 2011 bei Gericht ein. Ich bin immer noch nicht geschieden, weil Exe alle paar Monate ein neues Faß aufmacht. Ich werde auch dieses Jahr nicht mehr geschieden, weil Zugewinnausgleich immer noch strittig ist. 
 
So lange niemand, also auch deine Exe, keinen Strafantrag nach § 170 StGB stellt, passiert zunächst strafrechtlich nichts. So lange man bei Dir was pfänden und holen kann, wird das wahrscheinlich auch so bleiben. Erst wenn Exe nichts mehr bekommt auf legalem Weg, ist mit der Strafanzeige resp. dem Strafantrag zu rechnen. 
Wenn man dich nach § 170 StGB verurteilt und einsperrt, gibts aber auch kein Geld...... 
 
Austriake
	 
	
	
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		07-11-2012, 15:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2012, 15:22 von Clint Eastwood.)
		
	 
	
		als Beamter bleibt Dir gar nichts anderes uebrig, als alles zu zahlen, was das Gericht Dir auferlegt. 
Wird bei Weigerung halt dann direkt vom Gehalt weggepfaendet. 
 
Der 170er wurde bei mir nur auf KU angewendet, nicht gezahlter TU / nachehelicher Unterhalt hatte keinerlei Auswirkungen. 
 
Vor Pfaendung schuetzt nur Exil in ein sicheres Drittland oder die Habenichtsmethode.. 
 
Ueberlege Dir einfach, wie Du mit Deinen verbleibenden Mitteln ein menschenwuerdiges Leben fuehren kannst. 
Umgangsprobleme kannst Du auch ohne Anwalt vor Gericht ausfechten, das kostet kaum etwas.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		als beamter hättest du auch disziplinarmaßnahmen zu befürchten und die können gravierend sein.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf kriegen Probleme. Andere kriegen "nur" die übliche Pfändung, werden in der Regel auch zum Vorgesetzten zitiert. Bei Polizeibeamten wird häufig etwas genauer nachgefragt (Themen Bestechung, Spielschulden, psychische Verfassung etc). Nur Schulden wegen leichtfertigem Verhalten können auch hier Probleme nach sich ziehen. Die wegen Unterhalt sind bei Beamten genauso der Normalfall wie allen anderen Arbeitnehmern auch. 
 
Du solltest vorsorglich VOR einer Pfändung zum Vorgesetzten. Besser, du informierst von selbst wie ein unerwarteter PfÜB liegt plötzlich auf dem Schreibtisch.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		es ging mir hierbei nicht nur um die schulden sondern auch um ein mögliches strafverfahren. 
in dem fall gäbe es auch mit sicherheit ein disziplinarverfahren oben drauf.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hier  http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10 wurde beispielsweis die disziplinarrechtliche Seite des §170 bei einem Polizisten verhandelt.
	  
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
 
	
	
 
 
	
	
		Ist Dein Link richtig? 
ansonsten:
 § 14 BDG 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (07-11-2012, 17:46)sorglos schrieb:  die disziplinarrechtliche Seite des §170 bei einem Polizisten verhandelt 
Das war aber kein Trennungsunterhalt, sondern  Kindesunterhalt und Folge einer Strafverurteilung.  Straftaten haben durchaus diziplinarrechtliche Folgen. Ausserdem ging es um Körperverletzung im Amt.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
		so oder so wird eine nebenakte angelegt, was einem egal sein kann, wenn man nichts mehr werden will. anderenfalls wird es einem vor die füße fallen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Was kaum einen interessiert. 95% der Beschäftigten machen eh nie Karriere.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		naja, was heißt karriere? 
 
vom studienrat zum oberstudienrat würde ich nicht unbedingt als karriere bezeichnen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (07-11-2012, 13:37)Austriake schrieb:  @ ArJa 
 
aufgrund welcher Verfügung/Begründung/Urteil zahlst Du den Trennungsunterhalt? In der Regel stellt eine Gerichtliche Verfügung einen vollstreckbaren Titel dar. Wenn Du also die Zahlungen für den TU einstellst, kann Exe vollstrecken gehen. Lohnpfändung, Kontopfändung- was auch immer. 
Wie begründet Exe die Forderung nach TU? Nicht arbeitsfähig wegen Kindesbetreuung? Kraft Gesetzes haben BEIDE Ehepartner eine Erwerbsobliegenheit, d.h. beide Partner müssen gleichermassen zum Lebensunterhalt / Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, sie sind daran gehindert durch irgendwas. 
 
Was den Zeitrahmen angeht: das ist nicht wirklich lange. Wenn der Scheidungsantrag im Juli 2012 zugestellt wurde und jetzt verhandelt wird, dann ist das noch akzeptabel. Ich zahle seit dem Trennungsdatum Mai 2010 Trennungsunterhalt, der Scheidungsantrag ging im Februar 2011 bei Gericht ein. Ich bin immer noch nicht geschieden, weil Exe alle paar Monate ein neues Faß aufmacht. Ich werde auch dieses Jahr nicht mehr geschieden, weil Zugewinnausgleich immer noch strittig ist. 
 
So lange niemand, also auch deine Exe, keinen Strafantrag nach § 170 StGB stellt, passiert zunächst strafrechtlich nichts. So lange man bei Dir was pfänden und holen kann, wird das wahrscheinlich auch so bleiben. Erst wenn Exe nichts mehr bekommt auf legalem Weg, ist mit der Strafanzeige resp. dem Strafantrag zu rechnen. 
Wenn man dich nach § 170 StGB verurteilt und einsperrt, gibts aber auch kein Geld...... 
 
Austriake 
Hallo. Zunächst erstmal vielen Dank für Eure Beiträge. Ich konnte vorab 
natürlich nicht alle Details schildern, die von Interesse sein könnten, deshalb nur einige kurze Ergänzungen.
 
Die 370 € TU resultieren aus einem gerichtlichen Vergleich, den ich im Januar am Anraten meinesAnwalts geschlossen hatte. Nur wie gesagt, finanziell bin ich jetzt weitestgehend am Ende - eben völlig überschuldet ( auch durch meine TU Zahlungen ).
 
Exe arbeitet 30 Std. wchtl als Bankangestellte
 
Sie kommt im Monat auf 1400 Euro Netto Einkommen 
                               + 370 Euro TU 
                               = 1770 Euro mtl
 
 zusätzlich noch             184  Euro KG  
                                + 345  Euro KU
 
=         roundabout         2300 Euro Gesamt
 
Soviel habe ich bei weitem nicht ( auch wenn ich allein lebe ) ....
 
Wie gesagt , KU ist kein Thema, den habe ich immer gezahlt und werde ihn auch weiter zahlen ...
 
Zu der Beamtendiskussion : bin Beamter a.L. und bin mir über evtl. disziplinarische Folgen im Klaren - Karriereende ist längst erreicht; ich glaube allerdings, dass ein erstmaliges Diszi bei diesem Straftatbestand eher in den Bereich der Verwarnung gehen könnte.
 
Gruß 
ArJa
	  
	
	
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Eben, Iglu. Und nicht mal das wird man heute. Weitaus die meisten Lehrer bleiben Studienrat. OSR wir man heute nur noch, wenn man endlose Zusatzämter übernimmt, das können schon aus zeitlichen Gründen die Wenigsten. Und die nächste Stufe ist sogar derart hart, dass vielerorts gar niemand mehr gefunden wir, der Rektor oder Konrektor werden will. Und das für ein Gehalt, das dem eines popligen Staatsanwalts oder Richters auf unterster Stufe entspricht. Figuren, die sich rotzfrech einbilden, wunder was sie sind, welch hohes Amt und Würde sie sich selbst in höchster Arroganz zumessen:  http://blog.beck.de/2012/11/04/so-sieht-s-doch-aus
Lehrer werden heute eingestellt als Studienrat, pensioniert als Studienrat. "Nicht weiterkommen dürfen" ist weder Druckmittel noch Problem. Selbst wenn: Gerade bei den Lehrern hagelte es früher Disziplinarmassnahmen, wenn sie in der Friedensbewegung engagiert waren. Keiner von denen hat später je Probleme gehabt.
 
Wäre ich Vorgesetzter, würde ich den Unterhaltsverweigerer fördern :-)
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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