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Keine Reaktion vom JA wegen Unterhaltsvorschuss
#1
Hallo!

Im Dez 2011 habe ich dem Jugendamt meine Einkommenssituation dargestellt, nachdem mir mitgeteilt wurde, dass ab Nov 2011 Unterhaltsvorschuss von der Mutti beantragt wurde.

Mutti ist im Jan in ein anderes Bundesland umgezogen, hat gleichfalls ihren Job geschmissen und bezieht lt. ihrer Aussage nun Leistungen vom Amt.

Vom JA habe ich seither NICHTS mehr gehört. Vom Arbeits- oder Jugendamt des neuen Wohnortes auch nicht. Totenstille.

Kann es sein, dass das JA am alten Wohnort sich den Aufwand erspart, meine Leistungsfähigkeit wg. zwei Monate Unterhaltsvorschuss (133 Euro/Monat) zu prüfen. Ich bin selbständig, die haben rund 500 Seiten Papier auf den Tisch bekommenBig Grin

Und warum bekomme ich nichts vom jetzt zuständigen Amt am neuen Wohnort ? Ab wann verjähren da etwaige Rückforderungsansprüche ? Schließlich müsste Mutti seit nunmehr 3 Monaten Leistungen beziehen, und ich weiss von nichts.

Wie reagiere ich, sofern der Anspruch auf das Arbeitsamt übergeht ? Die Mutti hat sich kündigen lassen, um nicht eine Leistungssperre aufgedrückt zu bekommen. Einspruch erheben, wegen Leistungsmissbrauch ? Oder anzeigen ?

Gruss
IPAD

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#2
Die Zuständigkeit des Jugendamts hat nun auch gewechselt. Vielleicht ist auch keine neue Beistandschaft eingegangen und/oder bezieht gar keine Leistungen von dort. Ich würde einfach mal im Jugendamt dort anrufen und fragen, ob sie die 500 Seiten schon durch haben, dann würdest du die nächsten 500 schicken :-)

Verjährung dauert noch lange. Eine Leistungssperre bei der ARGE bringt nichts, dann holt sie sich halt Unterhaltsvorschuss, dafür gibts keine Sperre. Betrug würde ich grundsätzlich bei der ARGE bekannt machen. Es bringt normalerweise nie etwas, eine Betrügerin zu schützen.
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#3
Ok, aber gibt es nicht eine Frist innerhalb derer man benachrichtigt werden muss, dass nunmehr Leistungen auch am neuen Wohnort bezogen werden ? Ich mein, sonst vergehen Monaten oder Jahre und dann kommt irgendwann einer auf die Idee, man könne mich rückwirkend zur Kasse bitten. Ich fände das nicht ok. Aber was ist schon ok in deutschem Unterhaltsrecht ???
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#4
Der Leistungsbezug ist Sache der Ex und unabhängig von deiner Unterhaltspflicht. Die richtet sich nach den üblichen Regeln. Inverzugsetzung oder es gibt bereits ein Urteil/Titel.
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