13-07-2011, 02:20
Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.
Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.
Ich hatte bereits 2009 mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).
Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein.
Das war ca. Mai 2010.
Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben, sondern es dabei zu belassen. Sie hat dem zwar nicht explizit zugestimmt, hat aber (so scheint es mir) ihrer Anwältin damals gesagt, nicht weiter Druck auszuüben, da nichts kam.
Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe zwei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Dies hat Sie mir zwei Tage später auch nochmals schriftlich zugeschickt.
Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
In diesem Brief hat sie mir, da ich im Verzug bin (bezogen auf Ihr Schreiben aus dem Jahr 2010), die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Rechnung gestellt (186 euro).
Ich bitte euch um eure kompetente Einschätzung: Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid).
Danke für eure Hilfe
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.
Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.
Ich hatte bereits 2009 mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).
Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein.
Das war ca. Mai 2010.
Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben, sondern es dabei zu belassen. Sie hat dem zwar nicht explizit zugestimmt, hat aber (so scheint es mir) ihrer Anwältin damals gesagt, nicht weiter Druck auszuüben, da nichts kam.
Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe zwei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Dies hat Sie mir zwei Tage später auch nochmals schriftlich zugeschickt.
Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
In diesem Brief hat sie mir, da ich im Verzug bin (bezogen auf Ihr Schreiben aus dem Jahr 2010), die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Rechnung gestellt (186 euro).
Ich bitte euch um eure kompetente Einschätzung: Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid).
Danke für eure Hilfe