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		Ja, ja, die "überbordende Frauensolidarität" ist bei Unterhaltspfändungen nicht selten. Der Tip von blue ist bestens!
Der AG als Drittschuldner steht bei der Pfändung nun halt in doppelter Haftung - gegenüber dem Gläubiger auf maximale Auszahlung des Pfändbaren und gegenüber dem Arbeitnehmer auf Auszahlung des maximalen Unpfändbaren. Wegen dieser Zwickmühle mögen AG die Pfändungen so wenig. In Großunternehmen, wo das häufiger vorkommt, existiert mehr Erfahrung - in Kleinunternehmen kann das dann zu Streß führen, der letztlich den AN den Job kostet. 
	
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (06-05-2011, 10:40)sorglos schrieb:  Ja, ja, die "überbordende Frauensolidarität" ist bei Unterhaltspfändungen nicht selten. Der Tip von blue ist bestens!
Mit der "Solidarität" müßte ich schon mehrfach schmerzlich feststellen. Ich hatte bisher immer Richterinen zugewiesen bekommen - die Urteile waren entsprechned sehr weiblich ausgelegt 

 Soll natürlich nicht heißen, dass die männlichen Richter grundsätzlich anders entscheiden würden. 
Danke für den Tipp. ich werde am Montag zum Rechtspfleger gehen. 
Ich nehme an, ich kann die aufteilung noch über ihn rechtzeitig ändern? 
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe inzwischen eine Gehaltsabrechnung bekommen. Die Abtretung sieht schon besser aus, als der Betrag, der mir am Telefon genannt wurde. aber immer noch 15% zu hoch, meiner Meinung nach.
Wie ist es bei Gehaltspfändung: bekommt der Schuldner eine Berechnung der Pfändung? Hat er Recht drauf?
Kann man eigentlich ohne eine "vollstreckbare ausfertigung" pfänden? Wie kann der Schuldner überprüfen, das es sie schon gibt? Bekommt er eine Kopie vom Gericht? 
	
	
	
	
	
 
 
	
	
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		Und niccht zu vergessen die Eintragung einer Grundschuld einer Immobilie
auf Kosten des "Schuldners"