Hasserfuellter 
			
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		Da gibt es Auslandsthreads; es muß Dir aber klar sein (wie mir) jeder
Deiner jetzigen Schritte in diese Richtung ist unumkehrbar.
Titel und Zinsen laufen weiter; es sei denn Du gewinnst im Lotto.
Ganz einfach: Hartz, Auswandern (mit evtl. Zwangsrückkehr) oder
Aufhängen
	
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter 
			
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		Bei mir wurde fast alles durchgewunken; selbst Sachen die
rechtswidrig waren
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Mein Anwalt hat mir übrigens von der Revision abgeraten. Ich würde die Schuld bestenfalls um die ~1000€ reduzieren, wie gesagt, best case. Der "Ersparnis" stehen Anwalts/Gerichtskosten gegenüber, mehrere Tausend Euro. 
Also, den Stecker ziehen 

 Selbständigkeit und/oder Auswandern sind momentan in der Plannung 

 Aber das ist ein Thema für einen anderen Topic
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter 
			
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		Heute telephonierte ich mit Anwalt; die Berechnung meines Urteils
ist rechtswidrig; ALLERDINGS hat das Gericht einen Ermessungsspielraum
und es würde lt BGH dagegen sprechen, ein Gericht in diesem
Spielraum einzuschränken; wir reden von ca. +/- 200 €/Monat.
Es ist immer schön zu sehen mit welchen Ideen die BRD 
ihre eigenen Gesetze aushebelt
	
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter 
			
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		Danke H; ich habe es selbst erlebt dass eine Richterin lachend
mich fertigmachte; ich hätte nie gedacht dass eine solche
Justiz in diesem Land möglich wäre.
Ach ja; Adolf Hitler hat in seiner Zeit sämtlich Gerichtsverhandlungen
(als Arbeitgeber, Berghofbedienstete usw.) VERLOREN; und das in
einer Diktatur
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe wieder eine Frage zum Thema "2. Instanz".
Wegen einer anderen Sache werde ich jetzt dorthin gezerrt. Es handelt sich um Hausrat und ich habe diese Sache nicht ganz verloren. Ok, die Ex will aber offensichtlich den totalen Sieg und wird dazu noch vom Anwalt angehalten. 
Also, es gibt einen erstinstanzlichen Beschluss gegen welchen eine Beschwerde eingereicht wurde. OLG hat mir die Beschwerde zugeschickt mit der Bitte sie zu erwidern.
Frage: kann ich diese Erwiderung selbst schreiben oder muss sie unbedingt von einen Anwalt kommen? Ich meine wegen der Anwaltspflicht in der 2. Instanz? Gilt diese Anwaltspflicht auch für normalen Schriftverkehr "am Anfang"?