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aufenthaltsbestimmungsrecht
#1
hallo alle miteinander,
habe mich hier angemeldet weil ich hilfe und rat brauche..
vor knapp 3 jahren habe ich mich von meinem mann getrennt,sind dieses jahr geschieden worden und haben einen gemeinsamen sohn. bin seit ca 2 jahren mit meinem lebensgefährten zusammen der in österreich wohnt.er und mein kind verstehen sich super,der kleine hängt auch total an ihm.ende letzten jahres haben wir beschlossen zur ihm zu ziehen.als ich das meinem exmann mitteilte,ging er zum gericht und beantragte das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. das ganze fand im eilverfahren statt.durch das lügen von meinem ex,weil er sah das es schlecht für ihn aussah,mussten wir ein psychologisches gutachten mitmachen.welches durch das GWG durchgeführt werde.als ich das gutachten und das ergebnis las,brach die welt unter meinen füssen zusammen. er hat mich als ein egoistisches monster dahin gestellt und die hat es ihm geglaubt!!! er hat sich bis jetzt nicht um den kleinen gekümmert,kaum seine papawochenenden wahrgenommen und die gutachterin hat ihm eine positive empfehlung ausgesprochen!!!unser sohn wird im september 5 jahre alt,und knapp 3 jahre davon hat sein papa kaum zeit für ihn gehabt und jetzt das?! wer weis wie ich dagegen vorgehen kann,wie ich mich gegen die lügen im gutachten wehren kann...mein sohn ist mein leben..

einen privaten gutachter kann ich mir leider nicht leisten aber es muss noch andere möglichkeiten geben...
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#2
Deine information sind ein wenig mager:
- kümmert er sich nicht um seinen sohn aus beruflichen gründen?
- Gab es mit deinen neuen liebhaber evt stress ? exmann & liebhaber
- wie weit wärst du denn von deinen ex entfernt von österreich ?

vielleicht gibt es die möglichkeit, dass du dich mit deinem ex in aller ruhe eine einigung findest.. weil der ganze anwalt und kinderklaubehörden ( jugendamt) familiengericht etc etc...richtig stressig für euch und besonders für euer kind sein wird
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#3
Ein weiter Umzug ist selten im Sinne des Kindeswohls. Das Kind verliert seine gesamten sozialen Kontakte, sein Umfeld, seine Verwandtschaft, der Kontakt zum zurückbleibenden Elternteil bricht aufgrund der Entfernung ab oder wird stark beeinträchtigt. Es war ein Fehler, das Kind so weit fortschaffen zu wollen, du bist damit natürlich auch das Risiko eingegangen dass der Vater vor Gericht geht (etwas anderem bleibt ihm gar nicht übrig) und dieses Verfahren ungünstig für dich läuft.

Zitat:mein sohn ist mein leben

Es ist Euer Sohn, nicht nur deiner, auch wenn ihr Eltern euch jetzt gegenseitig Defizite unterstellt. Das eigene Leben endet auch nicht, wenn das Kind beim anderen Elternteil ist, Millionen Trennungseltern müssen das aushalten.

Mein Rat wäre, jetzt zurückzustecken, den Schaden bei allen Beteiligten zu begrenzen. Das Gutachten ist jetzt nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Bleibe dort, wo das Kind jetzt lebt. Vielleicht besteht für deinen Freund einmal die Möglichkeit, zu dir zu ziehen. Beantrage, das gemeinsame ABR beizubehalten oder verständige dich mit dem Vater, biete ihm an dazubleiben und alles so zu lassen wie es war.

Du kannst natürlich auch allein nach Österreich und umgangsberechtigt werden. Dann machst du nichts anderes wie das, was du dem Vater an Zeit, Kosten und Aufwand für den Umgang zumuten wolltest.
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#4
1.er hat sich bis jetzt überwiegend um seine frauen geschichten gekümmert und wenn er dazwischen zeit hatte,dann um seinen sohn.
2.zwischen den beiden männern gab es nur kurz und"nur" schriftlichen stress.
3. sind dann 584 km weiter weg.

ich habe schon mit jugendamt und sogar vor gericht gesagt das ich ihm den sohn nicht wegnehmen will.
bin bereit die hälfte des weges zu fahren und weil die entfernung so gross ist,ein ausgedehntes besuchsrecht zu gestallten.
habe schon mehrmals versucht mit ihm zu reden aber da komm ich nicht weit...
so böse sich das anhört,ich weis das es ihm nicht um das kind geht...
seiner seits kommen nur intrigen gegen uns,er redet dem kleinen schwachsinn ein und merkt gar nicht wie sehr das dem kleinem schadet und belastet!
als die entscheidung umzug fest stand,habe ich mich an meien anwalt und jugendamt gewand. der zuständige jugendamt mitarbeiter sprach mir mut zu und ich solle mir keine sorgen machen,das wird schon und wir bekämen seine unterstüzung,in dem fertigen gutachten seteht aber das totale gegenteil!!! da behauptet er mir das abgeraten zu haben!!
das kann doch nicht sein,nur weil er neu in seinem amt ist,kann er doch nicht so dreist lügen!!
es ist nicht so das mein sohn in österreich keinen kennt. wir sind sehr oft dort,er hat dort freunde,kennt den kindergarten usw.
er ist gerne dort und fragt auch oft wann denn unser lkw kommt und wir alles einladen können.
er wurde sogar von meinem ex vor gericht gezerrt wo er aussagen musste.
jugendamt und die richter sagen" zum wohle der kinder" nur das was die kinder wollen.interessiert gerade die leute nicht,denn selbst er hat gesagt er möchte doch so gerne mit....
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#5
Ich persönlich, gebe da absolut keinerlei auskunft wie sie ihren mann köpfen kann..
Das wäre "hochverrat" !!
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#6
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: er ist gerne dort und fragt auch oft wann denn unser lkw kommt und wir alles einladen können.
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: jugendamt und die richter sagen" zum wohle der kinder" nur das was die kinder wollen.interessiert gerade die leute nicht,denn selbst er hat gesagt er möchte doch so gerne mit....
Du glaubst doch jetzt nicht wirklich, ein fast fünfjähriges Kind könnte die Folgen deines Umzuges überblicken ? Huh
Jugendmt und Richter scheinen in deinem Fall ja direkt mal "zum Wohle des Kindes" gehandelt zu haben.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#7
Hallo @malina336!
Hast Du Dir mal genauer angesehen, worum es hier in diesem Forum geht? Die meisten hier sind Trennungsväter, die nach der Trennung die eigenartigsten Sachen erlebt haben. Da gibt es Exfrauen, die von dem Einkommen des Vaters ihrer Kinder leben wollten, ihnen aber gleichzeitig vorgeworfen haben, dass sie sich zu wenig um die Frau und das Kind kümmern, weil sie zur Arbeit gehen. "Der Vater hat sich kaum gekümmert". Da gibt es Exfrauen, die ohne Ankündigung unter Umgehung aller Regeln für die Wahrnehmung des Sorgerechts weit weg gezogen sind und dadurch dem Vater den Umgang mit dem Kind unmöglich gemacht haben. Da gibt es Väter, die unter Ausnutzung aller Möglichkeiten einer abstrusen Rechtsprechung von der Exfrau gezwungen werden, irrationale Beträge an Unterhalt an die Kinder und / oder die Ex zu zahlen. Dass sie sich dadurch keinen Umgang mit dem Kind leisten können, rührt weder das Jugendamt noch die beteiligten Juristen noch die Ex. Und da gibt es Väter, die blutenden Herzens das Land verlassen haben, weil sie hier nur noch ihren seelischen und materiellen Ruin zu erwarten hatten. Wenn die dann darüber berichten, dass ihnen das Herz blutet, riskieren sie, als Weicheier oder ähnliches bezeichnet zu werden.
Bei vielen von deren Exfrauen hörte sich die Geschichte wahrscheinlich so ähnlich an, wie von Dir geschrieben.
Nein, nicht alle Männer sind Unschuldsengel. Väter sind sie dann aber weiterhin, genau die Väter, die ihre Exen ihren Kindern ausgesucht haben. Keiner hat deswegen das Recht, einen Keil zwischen sie und ihre Kinder zu treiben. Und 584 km sind ein großer Keil!
Der Rat, den Du hier erwartest, kann nur einer auf dem Boden solcher Erlebnisse verstanden werden.
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#8
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: 1.er hat sich bis jetzt überwiegend um seine frauen geschichten gekümmert und wenn er dazwischen zeit hatte,dann um seinen sohn.
2.zwischen den beiden männern gab es nur kurz und"nur" schriftlichen stress.
3. sind dann 584 km weiter weg.

Zu 1) Er wird das vermutlich anders sehen. Wenn er das ABR beantragt hat, ist er sich im klaren darüber dass das Kind bei ihm leben soll. Er traut sich das offenbar zu und hat die organisatorischen und zeitlichen Voraussetzungen dafür. Und ein positives Gutachten...unterschätze die Vater-Kind-Beziehung nicht. Du siehst ja an dir selbst, was es auslöst wenn eine Trennung zum Kind über mehreren hundert Kilometern droht.

Zu 2) Dein Neuer ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Er könnte ja auch herziehen, wenn er keinen Anhang hat wäre das für ihn leichter wie ein Umzug für dich mit Kind.

Zu 3) Über 2000km pro Umgangstermin, abholen und zurückbringen. Das ist hart, selbst wenn du einen Weg machst. Das würdest du nicht lange durchhalten und er auch nicht. So eine Entfernung killt jede Möglichkeit, in der Trennung gelebte Elternschaft zu erreichen. Wenn die Entfernung kein Problem wäre, würdest du doch auch nicht nach Österreich ziehen, sondern halt nur zu Besuch hinfahren?

Das Kind kann noch nicht überblicken, was es für Folgen hat. Bisher waren die Besuche für es mehr Urlaub. Und lügende Jugendamtmitarbeiter....das hat fast jeder hier im Forum schon selbst erlebt. Das ist zwar Mist, aber muss als Realität leider akzeptiert werden.

Am wenigsten belastend für das Kind wäre jetzt, alles erst einmal zu lassen. Des Ziel wäre, gemeinsames ABR beizubehalten. Wenn du auf dem Umzug bestehst und der Richter entsprechend dem Gutachten entscheidet, verlierst du es, das wäre weder aus deiner noch aus Sicht des Kindes wünschenswert. Besser wärs, den Vater stärker in die Betreuung einzubinden, von ihm mehr Präsenz beim Kind zu verlangen. Wenn er solche Anträge stellt, will er das ja offenbar. Verpflichte ihn dazu.
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#9
(05-07-2009, 08:37)p schrieb: Zu 2) Dein Neuer ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.

und da hat er sich auch heraus zu halten!

(05-07-2009, 08:37)p schrieb: Er könnte ja auch herziehen, wenn er keinen Anhang hat wäre das für ihn leichter wie ein Umzug für dich mit Kind.

Zustimmung!
Das Kind sollte am Ort bleiben, wo es jetzt ist
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#10
Ein offizielles Gutachten, erstellt von einer GutachterIN (!!!) welches dem Vater etwas Positives bescheinigt.
Das ist schonmal beachtenswert.
Die Mutter stellt den Vater dennoch als Lügner, Betrüger und Querulant hin und will dies nicht hinnehmen, sondern sucht nach Mitteln und Wegen dennoch ihren Kopf durchzusetzen. Will aber andererseits nicht als egoistisch bezeichnet werden... nunja.

Malina, entweder Du akzeptierst was von offizieller Seite ausgesagt wird und versuchst einen legalen Weg zu beschreiten und im Sinne des Kindes zu leben - oder Du reihst Dich in die unendlich lange Reihe der Mütter ein, die ohnehin machen was sie wollen und denen es nur um sich selbst geht.

Und die Tatsache, dass ein deutsches Kind nach Österreich exportiert werden soll, lasse ich mal gänzlich unkommentiert...


Willst Du mit dem Vater einen Deal machen? Schlag ihm doch vor, er solle dem Umzug zustimmen. dafür verzichtest DU im Gegenzug auf sämtliche Unterhaltsforderungen bis zur Volljährigkeit des Kindes gegen ihn. Nur dann wird er nämlich vermutlich einen Umgang aus finanzieller Sicht geregelt bekommen. Wäre das nicht ein guter Vorschlag?

...ich fürchte aber die Antwort bereits jetzt zu kennen... Angel
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#11
Den Unterhalt würde ich nicht reinbringen. Das kann jederzeit wieder umgeworfen werden.
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#12
Das hättest Du jetzt nicht sagen müssen...
ich hätte eher darauf wetten wollen, dass sie entrüstet gesagt hätte, das das ja nun gar nicht ginge, dem Kind zusteht, etc...
Das Übliche halt.

Das Umwerfen kann man aber mittels einer "Pfandregelung" und einer Haftungsklausel erschweren.
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#13
(05-07-2009, 09:25)vorsichtiger schrieb: Das Umwerfen kann man aber mittels einer "Pfandregelung" und einer Haftungsklausel erschweren.

Man kann sogar rechtsgültig keinen Unterhalt verlangen. Aber nur, wenn man ihn stattdessen selber trägt. Und das auch kann. Verträge zu Lasten Dritter und so weiter...weisst du ja.
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#14
(05-07-2009, 09:33)p schrieb: Verträge zu Lasten Dritter und so weiter...weisst du ja.

ICH schon... Cool

egal, die Fragestellung hat sich wahrscheinlich eh in Wohlgefallen aufgelöst. Mutti wird Vati weiter als bösen Lügner beschimpfen und machen, was sie für richtig hält. Weil alle Männer sind doof und hier gab es keine hilfreiche Anleitung zum Kindesentzug.
So'n Mist aber auch... Dodgy
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#15
Anleitungen für das Kindeswohl gibt immer. Einen Trick, das laufende Gerichtsverfahren zu gewinnen gibts ohnehin nicht. Die Sache ist weit gedeihen, das Gutachten steht, die Anträge sind gestellt. Wenn sie jetzt einfach mit Kind geht, würde üble Folgen haben. ABR verloren, Kindesentzug, Rückführung. Besser retten, was zu retten ist.
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#16
(04-07-2009, 22:37)malina336 schrieb: vor knapp 3 jahren habe ich mich von meinem mann getrennt,sind dieses jahr geschieden worden...
Da war das Kind also ca. zwei Jahre jung. Frage: Zahlt Dein Ex nachehelichen Unterhalt?
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#17
zitat:

der zuständige jugendamt mitarbeiter sprach mir mut zu und ich solle mir keine sorgen machen,das wird schon und wir bekämen seine unterstüzung,in dem fertigen gutachten seteht aber das totale gegenteil!!! da behauptet er mir das abgeraten zu haben!!
das kann doch nicht sein,nur weil er neu in seinem amt ist,kann er doch nicht so dreist lügen!!


Das ist absolute Normalität. Ich wurde bestimmt schon ca.10 mal vom JUGENDAMT ANGELOGEN.
Live or Die...Make Your Choice
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#18
ich gebe solche keinerlei tipps und punkt, ende aus !!!

Ist ja wohl nen hamma !!
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#19
hallo,ich bin her gekommen weil ich einfach nur auf hilfe gehofft habe,stattdessen passiert wohl das gegenteil und das schätzungsweise weil ich eine mutter bin und nicht der vater.habe gedacht es gibt hier leute,egal ob männlich oder weiblich,die vielleicht das gleiche durchmachen oder durchgemacht haben.

ich habe kienerlei unterhalt von meinem ex bekommen weil ich darauf verzichtet habe,ich wollte nicht das er mal sagen kann"mit meinem geld..."
ich habe stattdessen meinen stunden-arbeitsvertrag erhöht.
was ich aber auf gar keinen fall abstreiten werde ist,er zahlt seit dem ersten monat der trennung unterhalt fürs kind und dazu haben wir keine behörden gebraucht.das haben wir untereinender besprochen auch ohne schriftlichen kramm...

mein ex und ich arbeiten in einer firma(aber getrennten filialen),er wohnt jetzt 10 km von uns entfernt,was ich damit sagen will ist,er hatte bis her wirklich kaum zeit für ein telefonat oder ein treffen mit dem kleinen...
ich weis das es väter gibt die sich wirklich um ihre kinder kümmern,die für sie da sind,und ich wünschte ich könnte das gleiche sagen,nur leider ist es nicht so. ich möchte auch nicht alle männer/vätter gleich stellen.
es verletzt aber seht als eine raben mutter abgestempelt zu werden...

und noch mehr tut es weh das ein mensch mit so dreisten lügen so weit kommen konnte...
ich wünsche allen hier viel glück!!!
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#20
Das du hier eher die maennerlastige Seite finden wirst, haettest du bei etwas Vorbereitung denken koennen (vor dem Schreiben jedes Forum mal querlesen). Dazu kommen ein paar Dinge wie "mein Sohn ist mein leben", die bei den meisten Leuten hier ein paar ganz ungute Erinnerungen wecken.

Rein von aussen habe ich mich auch einmal wie dein Exmann verhalten. Wollte irgendwann Tochter nur ungern sehen etc. Das hatte aber auch Gruende und die lagen bestimmt nicht darin, dass sie mich nicht interessiert haette. Wo die in deinem Fall liegen, ist aus allgemeinen statements ala "Alles Luegen!" nicht entnehmbar. Aus der gesamten Schreibe kommen soviel frische und ungeklaerte Trennungsprobleme, dass ich nicht die Hoffnung habe dich hier laengere Zeit zu sehen. Um an den Punkt "*unser* Kind" zu kommen ist es fuer dich noch sehr weit. Viele Leute hier sind da, Einige auch schon weit darueber in Regionen die fuer dich sehr schwer vorstellbar sein duerften. An diesem Zustand gibt es eine Menge sehr ungemuetlicher Seiten. Es ist also nicht Ueberheblichkeit geschuldet, was ich gerade geschrieben habe.

Deswegen kommst du hier eben nicht mit "einfach mal Hilfe" davon, wenn das bedeutet dir zu erklaeren wie du am besten 600km zwischen dich und Exmann bringen kannst. Mag verlockend sein, neues Leben und so. Das du ein Kind aus deinem alten Leben hast welches beide Eltern braucht, wird dich allerdings nie verlassen. Und ja, das erlegt dir moeglicherweise Einschraenkungen auf.

Ray
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#21
(05-07-2009, 15:13)malina336 schrieb: schätzungsweise weil ich eine mutter bin und nicht der vater.


falsch. Ersetze die Worte "Vater" und "Mutter" durch Sorgeberechtigten 1 und Sorgeberechtigten 2
Wenn mich ein(e) Sorgeberechtigte® so etwas fragt wie Du es getan hast, bekommt er / sie ganz genau die gleiche Auskunft. Und keine Antwort wie man gegen geltendes Recht und gegen Sitte und Moral ein Kind regelrecht entführen kann. Frag mal Detlef nach meiner Antwort zu seinem Fall.
War nicht viel anders. Nur ging es da gleich ans andere Ende der Welt.

...obwohl... geht das eigentlich? NOCH weiter als Österreich? Big Grin

edit : cooler Effekt, das Wort "Sorgeberechtigte" mit "R" hinten dran ist hier im Forum ein geschützter Begriff... na wenn das mal kein Zeichen ist!
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#22
(05-07-2009, 15:13)malina336 schrieb: ich bin her gekommen weil ich einfach nur auf hilfe gehofft habe,stattdessen passiert wohl das gegenteil

Die Ratschläge von mir waren mit Begründungen versehen und gelten für jeden Elternteil, der mit Kind weit umziehen will bzw. in einem kritischen Gerichtsverfahren ums ABR steckt. Du kannst dieses Verfahren jetzt nicht mehr stoppen, entweder du einigst dich mit dem anderen Elternteil oder du bekommst ein Urteil. Was machst du, wenn du das ABR verlierst?

Rabenmutter oder -Vater habe ich niemand genannt. Dieser Begriff ist ohnehin schwachsinnig. Du kannst gerne woanders um Rat fragen, in einem reinen Alleinerziehendenforum zum Beispiel. Vielleicht kriegst du Applaus und fühlst dich dann besser, aber das Gerichtsverfahren wirst du deshalb keinesfalls gewinnen. Was du brauchst, ist zunächst mal Realismus und dann richtiger Umgang mit Kritik. Klatschpublikum hilft dir nicht und dem Kind schon gar nicht.
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#23
Dich stellt hier niemand als Rabenmutter hin. Ich habe eher den Eindruck, du redest dir deinen Plan selbst schön
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: bin bereit die hälfte des weges zu fahren und weil die entfernung so gross ist,ein ausgedehntes besuchsrecht zu gestallten.
habe schon mehrmals versucht mit ihm zu reden aber da komm ich nicht weit...
Wie stellst du dir das denn vor ? Euer Kind kommt auchmal in die Schule. Da bleibt nur noch Freitag mittag bis Sonntag abend. Von der ohnehin schon knappen Zeit verbringt euer Kind dann ca. 12 Stunden auf Autobahnen und Landstraßen. Du kannst das Besuchsrecht gar nicht ausdehnen, sondern schränkst es ein. Mal von der Finanzierung dieses Irrsinns ganz abgesehen. Euer Sohn wird auch nie die Gelegenheit haben, nach der Schule mal schnell zwischendurch zum Papa zu gehen.
Dein Lebensgefährte wird automatisch die Vaterrolle mehr und mehr übernehmen, den leiblichen Vater also in die Rolle des Beszuchsonkels drängen. Selbst wenn ihr das nicht beabsichtigt. Daß dein Ex sich dagegen mit Händen und Füßen wehrt ist doch allzu verständlich.
(04-07-2009, 23:17)malina336 schrieb: er hat sich bis jetzt überwiegend um seine frauen geschichten gekümmert und wenn er dazwischen zeit hatte,dann um seinen sohn.
Mit solchen Sätzen werden sicher viele hier im "echten Leben" zu Unrecht regelmäßig konfrontiert. Kein Wunder, daß da sofort die Alarmglocken schrillen
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#24
Hallo!
Wollt hier mal ein bischen was klar stellen!
Also ich bin der Vater von <obiges Kind>
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#25
Zitat:hallo,ich bin her gekommen weil ich einfach nur auf hilfe gehofft habe,stattdessen passiert wohl das gegenteil und das schätzungsweise weil ich eine mutter bin und nicht der vater.habe gedacht es gibt hier leute,egal ob männlich oder weiblich,die vielleicht das gleiche durchmachen oder durchgemacht haben.

Tief durchatmen, flach pressen.
Klar sind hier auch Damen willkommen, aber es kommt immer darauf an wie man seine sache vertritt.
Wir haben hier im Forum auch soweit ich weiss, zwei Damen..
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