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Unterhalt JC UVG
#1
Hallo, ich hätte auch mal wieder eine Frage.


Also die letzten Jahre Unterhalt nach UVG gezahlt, 299 €, (schien mir am Konflikt ärmsten). Leistungsfähig grob die Hälfte davon. Berechnet vom Jobcenter 

Es kam mal wieder eine vermögensauskunft vom JC, woraufhin lediglich genannt wurde dass Unterhalt in entsprechender Höhe gezahlt wird ohne einer konkreten Berechnung, trotz mehrfachen Verlangen danach.

Ich habe daraufhin Unterhalt in Höhe der Leistungsfähigkeit gezahlt. Das JC hatte die KM natürlich aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen was diese auch tat.
Das Jugendamt fordert  vermögensauskunft und Urkunde über den Unterhalt.

Fragen:
Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?
Muss der Fragebogen vom JA ausgefüllt werden oder kann er wie diese vom JC ignoriert werden?
Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?

Vorschuss wird ja bis 18 Jahren gezahlt, ab 12 müsste die KM aber selbst 600 € Brutto verdienen oder das Kind durch Unterhaltsvorschuss komplett aus dem bürgergeldbezug rausfallen. Ist das richtig?

Währe es sinnvoll wenn das Jugendamt wieder raus ist noch bis 12 in Höhe UV zu zahlen und erst dann auf Leistungsfähig runter zu gehen? 
Die KM wird nicht arbeiten und ich hab kein Interesse an einem Titel gegen mich.

Danke schon mal für eure zahlreichen Antworten.
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#2
(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?

Nein. Es wird dann nicht die Beistandschaft sein, die dich mit dir beschäftigt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Muss der Fragebogen vom JA ausgefüllt werden oder kann er wie diese vom JC ignoriert werden?

Du MUSST der anfragenden Unterhaltsvorschusskasse Auskunft geben, aber du musst das nicht in Form dieses Jugendamtsfragebogens tun. Du kannst auch in Fliesstext antworten.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?

Ja, wenn weiterhin keine Beistandschaft besteht.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Vorschuss wird ja bis 18 Jahren gezahlt, ab 12 müsste die KM aber selbst 600 € Brutto verdienen oder das Kind durch Unterhaltsvorschuss komplett aus dem bürgergeldbezug rausfallen. Ist das richtig?

Ja, stimmt soweit.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Währe es sinnvoll wenn das Jugendamt wieder raus ist noch bis 12 in Höhe UV zu zahlen und erst dann auf Leistungsfähig runter zu gehen?
Die KM wird nicht arbeiten und ich hab kein Interesse an einem Titel gegen mich.

Den Titel können die eh erzwingen, auch wenn du zahlst. Wie siehts denn mit Aufstocken aus bei dir? Das würde das Jugendamt befriedigen und dir mehr Geld bringen.
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#3
(22-07-2026, 20:58)p__ schrieb:
(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?

Nein. Es wird dann nicht die Beistandschaft sein, die dich mit dir beschäftigt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse.


(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?

Ja, wenn weiterhin keine Beistandschaft besteht. 

Wie siehts denn mit Aufstocken aus bei dir? Das würde das Jugendamt befriedigen und dir mehr Geld bringen.

Nur zum Verständnis, also im UV Scheiben steht erstmal hauptsächlich nur das UV beantragt wurde. Ist das Jugendamt jetzt trotzdem dauerhaft zuständig und nicht mehr das Jobcenter auch wenn ich wieder auf 299€ erhöhen würde? Deine beiden Antworten wiedesprechen sich für mich etwas.

Aufstocken ist meiner Einschätzung nach nicht praxistauglich. Dadurch hätte ich wieder zu viel Geld, was wiederum zur Folge hätte vergangene laufende und künftige PkH zurück zahlen zu müssen. Die Leistungsfähigkeit konnte nur durch hohe Fahrtkosten niedrig gehalten werden...

--------------------------------------------
Für das JA hätte ich folgendes schreiben aufgesetzt wenn es so passt;
Zitat:bezugnehmend auf Ihr Schreiben muss mitgeteilt werden das hier ein Irrtum vor liegt.

Das Jobcenter wurde mehrfach angemahnt eine aufgeschlüsselte verständliche Berechnung vorzulegen, da das Jobcenter dieser Aufforderung nicht nachkam konnte keine Unterhaltsberechnung erfolgen. Frau ... war im Kenntnis darüber das die Berechnung vom Jobcenter noch fehlte. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschussleistung geschah somit mutwillig.

Sollten durch dass Fehlverhalten des Jobcenters Unterhaltsrückstände aufgetreten sein, wurden diese zwischenzeitlich beglichen.

Geleistete Unterhaltsvorschussleistungen an Frau ... wären bei dieser zurück zu fordern. Auch wäre zu prüfen ob Frau ... Unterhalsvorschuss berechtigt wäre, da sich diese in einer Partnerschaft befindet.

Sollten Fristen einzuhalten sein wird vorsorglich Fristverlängerung beantragt. Bitte teilen Sie mir neue Fristen gegebenenfalls schriftlich mit.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
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#4
Das Jugendamt, in deinem Fall die Unterhaltsvorschusskasse ist zuständig für die übergegangenen Ansprüche. Vereinfacht gesagt, die Unterhaltsvorschusskasse hat das Recht, zu versuchen das Geld das sie an die Mutter auszahlen bei dir wieder zu holen. Nicht mehr Geld und nicht weniger Geld. Eigentlich sinds ja Ansprüche der Mutter. Die Unterhaltsvorschusskasse sagt zur Mutter: Du kriegst Unterhaltsvorschuss von uns, aber dafür musst du uns deine Ansprüche an den Vater geben, so dass wir mal probieren können, aus dem Kerl was rauszuholen.

Eine Beistandschaft würde versuchen, mehr rauszuholen, nicht nur den Betrag des Unterhaltsvorschuss. Beistandschaft = Kostenloser Daueranwalt der Mutter. Bereits der Mindestunterhalt ist höher wie der Unterhaltsvorschuss.

Das Tschobbtsenter berücksichtigt das. Die reiben sich die Hände uns sagen zu Mutti, die gerade von der Unterhaltsvorschusskasse kommt: Siehtste, jetzt haste mehr Geld! Dann zahlen wir dafür weniger, weil du ja nun Geld aus einer anderen Kasse hast.

Ansprüche können natürlich nicht mehrfach übergehen. Mutti kann nicht Ansprüche an die Unterhaltsvorschusskasse abgeben und gleichzeitig dieselben Ansprüche an das Tschopptsenter geben. Das ist ne Münze, kann man nicht verdoppeln. Wer sie hat, kann über ihren Wert verfügen.
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#5
Mehr Geld hätte die Mutter ja nicht, außer das Jugendamt würde tatsächlich den Mindesunterhalt fordern.. Im schreiben steht so was, so wie ich das verstanden hab, das die zumindest die 299 tituliert haben wollen, also das was bisher auch gezahlt wurde...

Eigentlich sind die Ansprüche ja aufs JC vor einigen Jahren übergegangen, das JA schreibt das der Antrag von der Mutter kahm... Die dürfte doch eigentlich gar nicht berechtigt sein zu fordern?

Mal schauen... vielleicht bekomm ich das JA doch noch raus. Dann könnt ich freiwillig auf regelmäßig zwei Jahre Titulieren, und mit dem nötigen Titel beim JC aufstocken...
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#6
(25-07-2026, 09:18)Ruffys schrieb: Mehr Geld hätte die Mutter ja nicht, außer das Jugendamt würde tatsächlich den Mindesunterhalt fordern.

Das können sie wie gesagt nur, wenn die Mutter eine Beistandschaft eingegangen ist. Die Unterhaltsvorschusskasse kann nur den Unterhaltsvorschuss fordern. Der ist niedriger, weil sich der Staat den Vollabzug des Kindergeldes genehmigt.
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#7
Auch dann hätte die Mutter nicht mehr Geld .
Die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt wird vom
Jobcenter/Bürgergeldamt/Sozialamt oder wie auch immer die jetzt heißen,
aufgefressen.

Angenommen 2 Sozialhilfeempfängerinnen gehen in die Disco.
Eine lässt sich vom Obdachlosen schwängern und die andere vom
Arzt.

Wenn man Betreuungsunterhalt sich mal wegdenkt und der Arzt die 7. oder 8.
Stufe der Unterhaltstabelle bezahlt, dann wird alles über Unterhaltsvorschuss als
Einkommen der Mutter betrachtet und das Sozialamt zahlt dann insgesamt weniger.
Der Obdachlose kann nicht zahlen, also bekommt die andere Mutter Unterhaltsvorschuss
und beide Sozialhilfeempfängerinnen haben das gleiche Geld unterm Strich, wenn sie
im gleichen Mehrfamilienhaus leben mit der identischen Wohnungsgrösse und Zimmeranzahl.
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#8
(26-07-2026, 06:49)Alimen T schrieb: Auch dann hätte die Mutter nicht mehr Geld .
Die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt wird vom
Jobcenter/Bürgergeldamt/Sozialamt oder wie auch immer die jetzt heißen,
aufgefressen.

Meinte ich ja, hätte "theoretisch" mehr Geld schreiben sollen...

Ich versuche erst mal die UVK wieder los zu werden, so das es wieder übers JC läuft. Rückstand wurde längst beglichen. Klappt das nicht müsste ich meine Leistungsfähigkeit betiteln lassen und würde das bis zum 12 Geburtstag (is ja nicht mehr lang) zu befristen versuchen. Hier währe die UVK erstmal ohnehin raus, da bei der KM die Voraussetzungen für UV über 12 aktuell nicht gegeben sind.

Bekomm ich die UVK wieder raus, würde ich zumindest die Höhe des UV freiwillig auf regelmäßig zwei Jahre befristet titulieren um Nachweis/Anspruch auf Aufstockung beim JC zu erhalten.
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