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Abweichung vom Beschluss durch Ex - was nun?
#1
Hi!

Vorab noch die Info:
Ein Hauptverfahren steht sowieso kurz vor der Tür (ausgehend von mir), wenn mein RA mal endlich was umsetzen würde.

Die Kindsmutter (Beamtin) hat mMn schon richtig gut vorgelegt:

mehrmonatiger internationaler Kindesentzug,
mehrmonatiger Kindesentzug in Deutschland,
Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung & Entführung gegen mich.

Nichts davon ist an mir hängen geblieben, trotz der üblichen Wasserträger des Systems.

Mittlerweile habe ich zwei Eilverfahren hinter mir, die beide gut für mich ausgingen.
Im ersten Eilverfahren wurde festgehalten wie umzugehen ist im Krankheitsfall beim Thema Umgang.
Wenn unverschuldet durch Krankheit usw. usf. der terminierte Umgang ausfällt, ist dieser sofort am Sonntag der Woche wieder nachzuholen.
Mit dem Zusatz, dass Verstöße dagegen mit bis zu 25.000€ Ordnungsgeld geahndet wird. (Ja, wir wissen alle, das ist schöne Fiktion)

Zweites Eilverfahren wurde der Umgang stark erweitert, gegen den Willen der Mutter.
Wie im Falle einer Krankheit / Ausfall eines Umgangs zu agieren ist, wurde nicht NOCHMAL schriftlich festgehalten (kein Beschluss)

Übliche Argumente der Mutter warum der Umgang & Übernachtungen nicht stattfinden können:
 
  • Kind wird noch gestillt
  • Kind wird nicht gewickelt / gesäubert bei mir
  • Kind kann ohne gleichzeitiger Anwesenheit von Mutter bei den Umgängen traumatisiert werden
  • Kind übergibt sich nach den Umgängen bei mir

Wurde bisher alles nicht beachtet, jetzt schwenkt die KM über zur Argumentation mit "Kind wird krank/ist krank"

Ab jetzt Sprung ins Jetzt & Hier:
Angeblich ist mein Sohn krank gewesen am Tag meines Umgangs (Fieber), übernächsten Tag war er auch noch krank - also zwei Umgänge sind ausgefallen, mir wurde sogar eine Krankschreibung des Kindesarztes vorgelegt (nur als Bild, mit paar Daten abgedeckt, dient eher ihr wegen ihrem Arbeitgeber als dem Kind).
Jetzt steht der Sonntag an, die KM gibt den Kleinen natürlich nicht frei, weil sie schon was vor hat.

Meine Idee war jetzt:
Amtsgericht hingehen, mit dem Rechtspfleger ein Schreiben aufsetzen ans Amtsgericht, dass hier die Vereinbarung aus dem ersten Verfahren mit dem Beschluss bzgl. Ausfall des Umgangs willentlich missachtet wird.

ODER

Das Ganze ruhen lassen, ins Hauptverfahren aufnehmen und dort abhandeln?

Die KM hat schon beim letzten Verfahren einen negativen Eindruck beim Richter hinterlassen, aber alles bisher beschlossene scheint wenig Auswirkung auf ihr Verhalten zu haben (unabgesprochene Urlaubsplanung, Beleidigungen, Umgangsmissachtung usw. usf).
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#2
Wenn die Umgangsregelung verletzt wurde, sollte das sofort gerügt werden, sonst heisst es, war ja wohl nicht so wichtig.
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#3
Der Umgang ist ja eindeutig geregelt. Sofort nachfassen wenn sie diese Regelung verletzt.

Dieses irrationale und für das Kind schädliche mütterliche Drama kennen die meisten Väter im Forum zu Genüge. Das musst Du vor Gericht ausfechten. Dass die Mutti sich irgendwann wieder normal verhält ist äußerst unwahrscheinlich.

Erfahrungsgemäß bessert sich das nur - falls überhaupt - sobald es der Mutter an den Geldbeutel geht. Insofern wäre es interessant, ob das Gericht das angedrohte Ordnungsgeld tatsächlich verhängt.
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