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Tipps zum Vorgehen gesucht
Ja, der Fehler ist klar.
Und das sie alles einen Scheiss interessiert, inkl. dem Wohlergehen der Kinder,  sehe ich auch.

Bin froh wenn ich raus bin, dann hört der Eiertanz auf und ich kann einfach die mir möglichen
rechtlichen Schritte durchspielen. Dann kann sie ihre Anfälle auch wirklich komplett wo anders ausleben.
So kann ich mir zumindest in die Augen sehen und sagen ich hab es versucht. Was am Ende dann rauskommt wird sich zeigen.

Sie eckte schon immer gerne an und hat ein grundsätzliches Misstrauen dem Staat gegenüber. Hält sich gleichzeitig in allen Belangen für die cleverste und größte. Wurde die letzten Jahre immer extremer. Ich hoffe einfach, das ihr das zu irgendeinem Zeitpunkt selbst zum Verhängnis wird.
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Misstrauen gegen den Staat ist gut. Denn dieser Staat pudert und pampert sie, gibt ihr Rechte und Freiheiten von denen du als Vater nur träumen kannst. Wenn sie dem Staat nicht traut, sondern dazwischenfunkt, wird das nicht nutzen können.

Überreissen ist in der Tat das Verhalten, das am wahrscheinlichsten dazu führt, dass sie aus dem Spiel fliegt. Relativ gesehen. Absolut sind die Chancen natürlich trotzdem gering. Aber vorhanden.
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Hallo zusammen,

nach einem ereignisreichen Jahr bin ich wieder mal bei einem Thema mit meinem Latein am Ende.

Kurzes Update:
Ich bin seit 01.04.25 in meiner neuen Wohnung.
Ehefrau musste aus unserer alten Ehewohnung 07.25 ausziehen.
Wäre auf der Straße gelandet, daher habe ich sie mit den Kindern aufgenommen.
Hat dann schlussendlich seit 03.26 eine eigene Wohnung und ruckzuck habe ich mal wieder einen (neuen) Anwalt am Hals.

Erst ging es um den Trennungsunterhalt, Schwamm drüber, für die paar Monate fange ich erst gar nicht an zu streiten.

Jetzt geht es um den Kindesunterhalt. Diesen bezahle ich pünktlich seit meinem Auszug 04.25 und habe ihn auch regelmäßig betragsmäßig angepasst.
Aktuell sind es 128 %. Der Berechnung des Gegenanwalts möchte sie jetzt, dass ich einen Titel über 136 % erstellen lasse.
Die Berechnung über 136 % stimmt, wenn man rein die Zahlen betrachtet.
Ich übernehme aber 5 von 14 Nächten die Betreuung während der Schulzeit und 50 % der Ferien.

Der Bitte um Anpassung um eine Stufe niedriger aufgrund dieser Tatsache kam der Gegenanwalt nicht nach und besteht auf den 136 %.
Die Begründung ist hanebüchen und kommt daher, dass meine Ehefrau einfach den Unterschied zwischen Ferien- und Schulzeit nicht verstehen will.
Die Behauptung war, ich lege mir die Tage, wie ich sie will, obwohl zu dieser Zeit Osterferien waren und ich meine 50 % erfüllt habe,
in ihren 50 % aber halt nicht wie üblich werktags die Betreuung übernommen hatte.

Sei es drum… Die Frage ist, was ich jetzt effektiv tun kann.
Die Betreuung ist erst seit März, historisch daher noch nicht so aussagekräftig.
Durch das Hin und Her habe ich jetzt einen geteilten Kalender mit meinen Betreuungszeiten erstellt.
Vielleicht hilft das zumindest in Zukunft, mehr Klarheit herzustellen.

Habe ich beim Jugendamt bzgl. der Anrechnung der Betreuung mehr Chancen?
Oder nimmt es einfach das hin, was der Anwalt der Gegenseite sich ausgedacht hat?
Soll ich die Frist des Anwalts verstreichen lassen und den Unterhalt gerichtlich titulieren lassen? Extra nochmal Geld dafür in die Hand nehmen wollte ich eigentlich nicht…
Oder gibt es noch andere Varianten?

Ich bin hier z. B. über einen Fall aus 2025 gestoßen, bei dem es um 4 Stufen ging:
https://www.ra-mueggenburg.com/kindesunt...betreuung/

Da würde ich es doch fast gerne drauf anlegen lassen…

Viele Grüße,
clarity
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Meiner Rechnung nach hast du die Kinder ohne Ferienberücksichtigung an 130 Tagen im Jahr und mit 50% Ferienberücksichtigung von 75 Ferientagen im (Beispiel) Bundesland Bayern abgerundet 37 Tage, teilweise aber schon in den 130 Tagen liegend, also sagen wir 20 Tage, insgesamt 150 von 365. Exakt auszählen kannst du selbst.

Wenn es eine schriftliche Regelung über den Umgang gibt, gibt es auch ein Indiz für den Nachweis, selbst wenn ihr das noch nicht so lebt. Ich würde also sagen, die Abstufung um eine oder sogar zwei Stufen hat vor Gericht Chancen auf Erfolg. Tituliere den unstrittigen Betrag und warte die Klage ab.

Wann war denn die Trennung? Doch schon vor deinem Auszug letztes Jahr? Dann ist das mehr wie ein Jahr her und der Trennungsunterhalt beginnt, sich dem Ehegattenunterhalt anzunähern, wird also höherschwellig. Die Dame ist verstärkt gefordert, ihren Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Ich würde auch da nicht vorschnell nachgeben.

Dass du sie freundlicherweise nochmal wohnen liessest, ändert nichts an der Trennung Tisch und Bett.
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Unbedingt den unstrittigen Unterhalt sofort beim Notar freiwillig titulieren. Egal, ob das jetzt korrekt ist oder nicht.

Ich hatte freiwillig gezahlt, ca. 85%. Ex klagte auf auf 130%. Richter hat meiner Rechnung gefolgt, sogar herabgesetzt auf ca. 80%. Trotzdem musste ich 2/3 aller Kosten des Verfahrens zahlen, weil kein offizieller Titel vorlag.

Nochmals, ohne Titel zahlst du das Verfahren, egal wie es ausgeht. Also sofort einen erstellen lassen. Kostet wenige Euros und nimmt komplett den Druck aus dem Verfahren.
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Danke ihr beiden, gute Hinweise.

Dann kümmere ich mich erstmal um den Titel basierend auf meiner Berechnung
und bin gespannt ob es meiner Frau den Aufwand und das Risiko wert ist, wegen einer Stufe vors Gericht zu gehen.
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