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DIE WELT: Unterhaltsvorschuss wieder begrenzt
#1
Vielleicht wird der Unterhaltsvorschuss wieder auf der 12. Lebensjahr begrenzt, so wie vor der letzten Reform: https://www.welt.de/politik/deutschland/...inder.html

Dass es sowas überhaupt gibt, ist ein Rätsel.

- Unterhaltsvorschuss gibt es immer noch obendrauf, auch wenn der beantragende Elternteil gutsituiert ist. Unterhaltsvorschuss hängt grundsätzlich nicht vom Einkommen oder Vermögen des betreuenden Elternteils ab. Das Einkommen des betreuenden Elternteils wird nicht einmal geprüft. Damit wird Unterhaltsvorschuss auch an stinkreiche Eltern gezahlt, selbst wenn zivilrechtlich deswegen gar kein Unterhaltsanspruch besteht. Absurd.

- Wer arm ist, für den nutzt er auch nichts. Unterhaltsvorschuss wird aufs Bürgergeld angerechnet oder ab 12 bei Bürgergeldbezug gar nicht erst gezahlt. Die Bedarfsgemeinschaft hat überhaupt nicht mehr Geld, nur der Zahler wechselt, Staat statt Tschoptsenter. Wer nichts hat, bekommt Bürgergeld.

- Unterhaltsvorschuss ist systemwidrig. Es sind glasklar laut BGB beide Eltern zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Fällt ein Elternteil aus, bedeutet das nicht, dass der andere Elternteil seine eigenen Pflichten ablegen kann und stattdessen Staatsgeld kassieret. Er ist vielmehr selbst weiterhin verpflichtet, für das Kind zu sorgen. Sie sind sozusagen Gesamtschuldner, nicht Einzelschuldner. Das macht der Staat ja immer schon, indem er Bedarfsgemeinschaften erfindet und alle Leistungen dem Leistungsfähigen in der Bedarfsgemeinschaft auferlegt statt Sozialleistungen auszubezahlen. Macht der Staat sogar, wenn gar kein Geld da ist: Auch in einer neuen Ehe mit einem nicht Leistungsfähigen gab es nie Unterhaltsvorschuss!

- Unterhaltsvorschuss hat immer schon mehr dicke Hintern im Jugendamt finanziert anstatt Kinder. Die Verwaltungs- und Rückholkosten übersteigen je nach Gemeinde auch mal die Rückholbeträge von den Unterhaltspflichtigen. Weil die meisten angeblichen Pflichtigen gar nicht unterhaltspflichtig sind wegen §1603 Abs. 1 BGB. Gefüttert wird damit also mehr das Personal des öffentlichen Dienstes als die Kinder. Es ist Aufgabe der Eltern, genau wie bei den ebenfalls überflüssigen Beistandschaften, Ansprüche geltend zu machen.

- Genau wie jede Menge anderer "Leistungen" zementiert und verstärkt Unterhaltsvorschuss den unseligen deutschen institutionalisierten Hass gegen gemeinsame Betreuung der Kinder - auch nach der Trennung. Er stellt eine weitere Belohnung dar, sich Kinder allein zu greifen und den anderen Elternteil auszuschliessen. Auch wenn der andere Elternteil nichts hat, aber sehr gut Kinder miterziehen kann, winkt Extrageld für die Geiselnahme in Form von Unterhaltsvorschuss und weiteren Leistungen wie etwa Kinderzuschlag. Wer Sozialleistungsausschüttung ins Zentrum der Existenz stellt statt gemeinsame Erziehung wie etwa das Wechselmodell nach vorne zu stellen anstatt das Residenzmodell durchzusetzen und zu belohnen, wird immer pleite gehen.

- Unterhaltvorschusszahlungen sind vor allem deshalb angestiegen, weil der Staat Jahr für Jahre den Unterhalt in extremer Weise hochgepumpt hat. Mit vollem Karacho Pflichten für Dritte erhöht und gegen jede Vernunft ignoriert, dass daran gekoppelte eigene Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss ebenfalls automatisch steigen. Dieses System muss zusammenbrechen, in Kettenreaktion von stetig höheren Pflichten, stetig mehr Unterhaltspflichtigen die deshalb Mangelfall werden und am Boden das Tatsachen bleibt dann Unterhaltsvorschuss, auf den die Pflichten wieder zurückprasseln. Vernunft enthält das alles keine, es war zu erwarten dass die auch nicht eingekehrt, sondern nur durch harte ökonomische Realitäten erzwungen wird. Dieser Punkt ist wohl nun erreicht. Das ist zu begrüssen.
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#2
Sie werden sich vornehmen es zurückzuschneiden wo es geht.
An sich schon ein schönes Signal für jene die noch nicht aufgewacht sind. 3-4x so viel (vom Vorschuss der nicht zurückgezahlt wird), geht in die Ukraine.
Da sollten sich manche mal langsam Gedanken machen...
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#3
Auch wenn die exe neu heiratet gibt es kein
Unterhaltsvorschuss mehr .
Das Kind hat dann automatisch weniger Hunger .
Irre, wie ein Sättigungsgefühl entstehen kann durch
einen Ehering.

Ich würde es feiern, wenn ab 12 kein Vorschuss mehr fließt.
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#4
Danke für diese Zusammenfassung.

Wie - nicht nur hier - schon vielerorts geschrieben wurde. Es ächzt nicht nur mehr im Gebälk. Es knallt. Jetzt.

Etwas, von dem viele glaubten, dass sie es nicht mehr erleben dürften. Diskussionen von "Es ist fünf vor Zwölf" sind immer Dampfplauderei und haben immer den Charakter des, naja die Uhr bleibt vielleicht stehen. Ett hätt noch immer joot jegange.

Näh, hättet nitt. Jetzt gehts ans Eingemachte. Wer sich jetzt nicht warm anzieht, dem wird sehr kalt werden. Ehegattensplitting fällt, Kostenfreie KV-Mitversicherung fällt, MwSt Erhöhung ist nur noch eine Frage der Zeit und Spritpreise jenseits der 2 Euro sowieso schon da. UHV ist da nur ein kleines Puzzleteilt. Alles steht jetzt auf dem Prüfstein wird auch sorgsam zerlegt werden.

Es wird Regen geben....
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#5
Die Macht möchte ja nicht, dass man über den rosa Elefanten im Raum spricht und verweigert selber das Gespräch darüber. Also sprechen wir innerhalb des Meinungskorridors. Der Unterhaltsvorschuss könnte genausogut auch ganz entfallen. Ebenso der unnütze Kinderzuschlag, der auch wieder nur versickernde Subvention für Alleinerziehung ist. Wohngeld und die Summe aller Leistungen für Bedarfsgemeinschaften könnten fix gedeckelt werden, das hat sogar Labour in Grossbritannien geschafft. Mehr als Betrag X gibts dann nicht, das Einsammeln und kumulieren von Leistungen und Kindern aus allen möglichen Quellen mit allen möglichen Gründen nutzt dann nichts mehr.

Und wenn man mal träumen darf, dann träumen wir, dass die Erkenntnis durchdringt, dass Wechselmodelle billiger für den Staat sind, weil zwei Elternteile dem Kind verpflichtet bleiben statt nur einer, der dann unter dem Unterhaltswahnsinn zusammenbricht. Und weiter geträumt, könnte auch die Fähigkeit, ein Kind zu ernähren mal einen unter mehreren Pluspunkten darstellen, wenn es Streit ums Kind gibt und nicht nur monofaktoriell das Muttersein entscheidet, wie es de facto in Deutschland durch die Rechtspflege teuer erzwungen wird.
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