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Ja, hypothetisch. Ich dachte, das wäre eine Verständnisfrage. Denn für den vorliegenden konkreten Fall von HD ist die Frage völlig irrelevant. Der Mindestbedarf beträgt ja schon 1200 EUR. Mal den Link lesen, mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Mindestbedarf ist das Geld, das die Mutter monatlich mindestens als Bedarf vom Vater verlangen kann, auch wenn sie im gesamten Leben noch nie einen Cent verdient hat.
Da er den nach obiger Rechnung schon nicht decken kann, sind alle höheren Bedarfe von vornherein irrelevant und das Einkommen vor der Geburt spielt keine Rolle. Da kann man hochrechnen was man will, Ende Gelände.
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28-03-2026, 22:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-03-2026, 22:48 von Alimen T.)
(28-03-2026, 17:27)Hansidampfi schrieb: Wie wirkt es sich auf BU aus, wenn die Mutter unvorhergesehen in den letzten 3-4 Monaten vor Geburt Bürgergeld bezieht?
Also belangt wirst du für BU sag ich mal frühestens 6 oder 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, falls Bürgergeld im Busch ist.
Ist die Dame zur Zeit im Beschäftigungsverbot ?
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Kannst Du näher erläutern warum Bürgergeld ein Thema ist ?
Bis 6 oder 8 Wochen nach der Geburt erhält sie unter dem Strich das gleiche netto wie vor 1 Jahr wenn sie gearbeitet hat . Nur wenn die Dame vorher nicht gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt 6-8 Wochen vor der Geburt .. wenn sie Elterngeld bekommt, dürfte sie ja gearbeitet haben und sollte jetzt im Beschäftigungsverbot sein .
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30-03-2026, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2026, 18:49 von Hansidampfi.)
Möchte die Details nicht näher darlegen, aber ist wohl so..
Ich weiß derzeit nicht mehr wie ich damit umgehen soll. Man merkt mir meine Übellaunigkeit auf der Arbeit an, aber niemand weiß was los ist, anfragende Kumpels ignoriere ich oder vertröste sie auf "irgendwann"...
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Ist natürlich kein Problem .
Aber die Dame hat einen
Kündigungsschutz sobald sie schwanger ist .
Hat sie denn gearbeitet im November ?
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Du kannst dich auch ruhig Arbeitskollegen öffnen. Vielleicht hilft das und ist besser als alles in dich rein zu fressen.
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Verstehe ich das laut FAQ richtig:
Wenn das JA einen Titel will sollte ich damit zum Notar um einen statischen und befristeten Titel daraus zu machen gegen 20€ Schriftkosten?
Andererseits steht dort ja auch, man solle handschriftliche Änderungen vornehmen? Einerseits steht dort gleich zu Beginn: "Muss ich das unterzeichnen?" - "Eindeutig ja!", andererseits "Unterzeichnen sollte man grundsätzlich nur einen statischen Titel"
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Kommt immer drauf an. Meiner ist befristet bist zum 18. Geburtstag meines Sohnes über den Notar. Ist so durchgegangen. Wenn du zum Beispiel nur auf 2 Jahre befristet ist die Chance hoch das sie den Titel einklagen. Dem Kind steht ein unbefristeter Titel zu. Allerdings wenn ich’s richtig verstanden haben, sollte. Sie ihn einklagen ist er nicht freiwillig entstanden und wohl leichter abzuändern wenn mal was ist. Meiner ist aber dynamisch bis zum 18. muss jeder für sich selber entscheiden. Umso mehr du zeitlich begrenzt oder statisch umso wahrscheinlicher ist es das sie den einklagen.
Berichtigt mich ruhig wenn das nicht ganz richtig ist.
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(03-04-2026, 11:36)Hansidampfi schrieb: Einerseits steht dort gleich zu Beginn: "Muss ich das unterzeichnen?" - "Eindeutig ja!", andererseits "Unterzeichnen sollte man grundsätzlich nur einen statischen Titel"
Du musst alles lesen, nicht nur einen Satz. Direkt danach steht nämlich die Tatsache, dass der Berechtigte aber ein Recht auf einen dynamischen Titel hat.
Man sollte, aber man muss die Reaktionen berücksichtigen, also keine Generalaussage. Die eigene Risikobereichtschaft etwa. Die Passage stellt also ein Idealniveau dar und erklärt auch haarklein, wieso das so ist und wo die Folgen und Risiken liegen, die man eingeht.
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05-04-2026, 04:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-04-2026, 04:55 von Alimen T.)
Sneax001 hat das sehr gut erklärt. Einen freiwilligen Titel bekommt man so schnell nicht wieder los.
Wenn Du auf den gleichen Richter triffst wie I-Wahn, dann reichen auch 3 Jahre Befristung :-)
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid220227
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04-07-2026, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2026, 10:48 von Hansidampfi.)
Hallo zusammen,
ich fasse mich kurz:
KM ist generell kooperativ, da das Kind einen Vater haben soll. Wenn kein Kontakt meinerseits gewünscht sein sollte, müsse man das jedoch akzeptieren.
KM ist interessiert an privater Handhabung. Kein Titel, kein Amt/Gericht involviert bisher.
Ich möchte also keinen Bruch provozieren - solange möglich.
KM möchte jedoch Beteiligung an entstandenen Kosten (ca. 3k) durch Schwangerschaft bzw. Erstaustattung,
wozu KV gesetzlich verpflichtet werden kann.
Habe bereits eine Beteiligung von 1k geleistet die mMn genügt. Nun kam die nächste Rechnung.
In der Auflistung finden sich einige Artikel die eher dem Komfort dienen, statt unabdingbar zu sein
(Flaschensterilisator, Dampfgarer, Babygeschirr usw.) sowie Pflegeprodukte, Babyapotheke, Nagelpflege, Mundhygiene etc. die mMn vom Unterhalt gedeckt sind sowie
Artikel wie Waschlappen, was keine typische Erstaustattung ist usw.
-> Zahlung verweigern und Streit riskieren? Bereinigtes Gegenangebot machen? Des Friedens Willen einfach zahlen?
Vermutlich wird es bei Totalverweigerung meinerseits dann heißen, man müsse dann wohl vors Familiengericht. Drauf ankommen lassen?
Desweiteren geht es um die kommenden Unterhaltszahlungen, bei der sie die meiner Meinung nach falsche Tabelle heranzieht, bei der das Kindergeld nicht hälftig abgezogen wird.
-> werde darauf hinweisen, dass die falsche Tabelle angewandt wird mit Verweis auf entspr. Absatz in der DT.
Das Schreckgespenst BU kam nun zur Sprache, bei dem KM sich genügsam gibt und ich einige hundert € vom Selbstbehalt entfernt wäre.
Angebot bei 50/50 Betreuung auf BU zu verzichten steht im Raum.
Von der Vorstellung, Vater zu sein, habe ich mich in den letzten Monaten stark entfremdet, mental lastet alles stark auf mir,
möchte Distanz wahren.
Zudem werde ich nicht mehrmals wöchentlich zur KM fahren. Betreuung logistisch nicht möglich sowie nicht gewünscht meinerseits.
-> möchte hier nichts unnötig riskieren, jedoch klar kommunizieren, was ich derzeit nicht leisten kann/möchte/werde.
Tipps zum weiteren Vorgehen?
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04-07-2026, 12:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2026, 12:41 von Alimen T.)
Also Besuch das Kind so viel es geht .
Wenn Du mehrere 100€ über Selbstbehalt bist, wie du sagst,
dann würde ich das bezahlen
( vorausgesetzt es ist tatsächlich alles korrekt ausgerechnet bezüglich des Selbstbehalts)
Ich würde der Dame natürlich das Kindergeld entgegenrechnen
bei dem Pflegekram.
Selbstbehalt gegenüber BU ist 1650€
Ist deine Miete angemessen
teurer um 300€ dann wären es 1950€
Dann der
Kindesmindestunterhalt: 2300€ Selbstbehslt gegenüber dem BU
Usw ( grob gerechnet )
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(04-07-2026, 10:48)Hansidampfi schrieb: KM möchte jedoch Beteiligung an entstandenen Kosten (ca. 3k) durch Schwangerschaft bzw. Erstaustattung,
wozu KV gesetzlich verpflichtet werden kann.
§ 1615l BGB kennst du ja sicher. Ein richtiges Verhalten gibt es nicht in deiner Situation. Du wirst deine Ex am besten kennen, davon würde ich es abhängig machen. Wenn sie der Typ ist, der einfach jede Rechnung abwälzt oder am Ende doch immer tut, was sie will, bringt es nichts, Konzilianz oder Kompromisse anzustreben. Es wird dann so oder so krachen.
Wenn man ihr Restverststand zuspricht, wäre das beste was du schon selber sagst. Unter Wahrung deines Selbstbehalts zahlen, was deiner Ansicht nach unter "Erstausstattung" läuft, den Rest nicht.
Tabellenunterhalt - ist klar. Wechselmodell? Da würde sie mitmachen? Bei einem Säugling sowieso schwierig. Erste Voraussetzung wäre wohnen in unmittelbarer Nähe. Viel zu vereinbaren ist jetzt eh nicht. Erfahrungsgemäss ändert sich nach der Geburt sowieso alles grundlegend. Das gilt auch für dich. Es bedeutet massenhaft Anpassungen an eine neue Situation, negativ muss das nicht sein. Richtig mies und negativ ist nur das Unterhaltsrecht, Pflichten ohne Rechte, aber nicht die Vaterschaft an sich.
Verwende in der Kommunikation mit der Mutter die richtigen Worte. Beispiel: Nicht "Ich hätte gern Umgang", sondern "wie kann ich dich am besten entlasten"? Inhalt im Prinzip dasselbe, aber anders formuliert. Solltest du dich generell überfordert sehen, was bei einem ungewollten Kind ebenfalls verständlich wäre, vermeide von Anfang an den Kontakt. Solche halben, taumelnden, unsicheren Versuche doch irgendwie oder dann wieder nicht Kontakte schaden allen Beteiligten. Zahlen und mehr nicht.
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(04-07-2026, 10:48)Hansidampfi schrieb: Hallo zusammen,
ich fasse mich kurz:
KM ist generell kooperativ, da das Kind einen Vater haben soll. Wenn kein Kontakt meinerseits gewünscht sein sollte, müsse man das jedoch akzeptieren.
KM ist interessiert an privater Handhabung. Kein Titel, kein Amt/Gericht involviert bisher.
Ich möchte also keinen Bruch provozieren - solange möglich.
KM möchte jedoch Beteiligung an entstandenen Kosten (ca. 3k) durch Schwangerschaft bzw. Erstaustattung,
wozu KV gesetzlich verpflichtet werden kann.
Habe bereits eine Beteiligung von 1k geleistet die mMn genügt. Nun kam die nächste Rechnung.
In der Auflistung finden sich einige Artikel die eher dem Komfort dienen, statt unabdingbar zu sein
(Flaschensterilisator, Dampfgarer, Babygeschirr usw.) sowie Pflegeprodukte, Babyapotheke, Nagelpflege, Mundhygiene etc. die mMn vom Unterhalt gedeckt sind sowie
Artikel wie Waschlappen, was keine typische Erstaustattung ist usw.
-> Zahlung verweigern und Streit riskieren? Bereinigtes Gegenangebot machen? Des Friedens Willen einfach zahlen?
Vermutlich wird es bei Totalverweigerung meinerseits dann heißen, man müsse dann wohl vors Familiengericht. Drauf ankommen lassen?
Desweiteren geht es um die kommenden Unterhaltszahlungen, bei der sie die meiner Meinung nach falsche Tabelle heranzieht, bei der das Kindergeld nicht hälftig abgezogen wird.
-> werde darauf hinweisen, dass die falsche Tabelle angewandt wird mit Verweis auf entspr. Absatz in der DT.
Das Schreckgespenst BU kam nun zur Sprache, bei dem KM sich genügsam gibt und ich einige hundert € vom Selbstbehalt entfernt wäre.
Angebot bei 50/50 Betreuung auf BU zu verzichten steht im Raum.
Von der Vorstellung, Vater zu sein, habe ich mich in den letzten Monaten stark entfremdet, mental lastet alles stark auf mir,
möchte Distanz wahren.
Zudem werde ich nicht mehrmals wöchentlich zur KM fahren. Betreuung logistisch nicht möglich sowie nicht gewünscht meinerseits.
-> möchte hier nichts unnötig riskieren, jedoch klar kommunizieren, was ich derzeit nicht leisten kann/möchte/werde.
Tipps zum weiteren Vorgehen?
Du hast bitte nicht die Vaterschaft anerkannt oder ?
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