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Arbeitsplatzwechsel und Wechsel zur PKV
#1
Ein Freund ( ... und Vater) hat eine so exotische Situation, dass er es geschafft hat, auch meine Rübe nochmal ans Dampfen zu bekommen  ,-)

Ausgangssituation: Frau (Irre) trennt sich. 2 Kinder. Scheidungsantrag Juli 2025. Vater: Berufstätig. Frau: Berufstätig. Unterhalt wird gezahlt: 2 Kinder / 100% DD

Wohnsituation: Frau zeiht zu den Eltern mit den Kindern. Dort wohnt sie noch heute
                      Vater bleibt im Haus - ist sein Haus. Zugewinn wird noch fällig, aber darum geht es hier nicht

Meldesituation: Die Kinder wohnen zwar bei der Mutter, sind aber nach wie vor beim Vater gemeldet, da dadurch der Wechsel der Schule und Kiga verhindert werden sollte.

Umgang: Es besteht ein gerichtlicher Umgangsvergleich (da habe ich damals geholfen, weil die Keule durch drehte) und der ist Weitreichend, denn:

Trotz 3-Schicht-Betrieb und neben Ferienaufteilung und Wochenenden, holt der Vater an jedem Wochentag - je nach Schicht gibt es Verschiebungen - die Kinder von der Schule und Kiga ab, bringt sie dorthin, versorgt sie, kocht, wäscht, tut, und bringt sie dann zur Mutter - wo sie schlafen. Das ganze ist relativ flexibel, je nach Schicht und Hormonhaushalt der Mutter. so dass sie manchmal die Kinder in die Schule bringt, wenn er bspw. Nachtschicht hat. Ist aber alles genauestens im Vergleich festgehalten.

Bedeutet für den Vater: Viel Benzin. Viel Streß. Viele Kosten + Unterhalt.

Das geht nicht so weiter. Also bewirbt er sich bei der Bundeswehr. Das Gehalt bleibt fast gleich. Er ist angenommen zum 01.06.2026. Vorteil: Weniger Benzinkosten. Viiiiel mehr Freizeit. Kein Schichtbetrieb mehr. Ich habe auch dazu geraten, weil ich gesagt habe, er muss auch mal auf seine Gesundheit achten. Wenn´s keinen Krieg gibt, klappt das ja auch ,-)

Jetzt dreht Keule durch. Denn nun hat sie ein Problem, weil sie nicht weiß, wie sie das mit Schule und Kiga machen soll. Sie braucht den Vater, um das wegen ihres Jobs (Lehrerin an einer Berufsfachschule) alles geregelt zu bekommen. Erst mal nicht unser Problem.

Der Dienst bei der BW sieht wahrscheinlich wie folgt aus: Entweder Mo.-Do von 06.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitags bis 11.30 Uhr für 3 Monate und dann 1 1/2 Monate frei. (Leute, das sind Zeiten) oder: 6 Tage arbeiten. 6 Tage frei im Wechsel. Schreit ja nach Wechselmodell - aber dann hat die Mutter immer noch ihr Problem wenn die Kinder bei ihr sind, und auf Unterhalt wird die auch nicht verzichten wollen. Der Vater ist bööööse. Der läuft wie ein Rennpferd und sie ist trotz der o.g. geschilderten Situation ein Opfer. Logisch.

Mutter dreht durch. beschimpft ihn, der dürfe das so nicht machen und müsse sich an den Vergleich halten. Joh, laber mal weiter.

Nun kommt noch eine Frage in Bezug auf die Krankenversicherung und das ist tricky:

Vater ist gesetzlich versichert. Geht er zum Bund, bekommt er Beihilfe. Also macht er bei der PKV einen Beihilfetarif + Kinder. Die sind ja bei ihm gemeldet. Die Beiträge soll und wird er dann auch zahlen.

- Da die Kinder vor der Trennung gesetzlich versichert waren, und er nun die Beihilfetarife der Kinder zahlt, stellt sich die Frage auf eine abweichende Regelung in Bezug auf aufzuteilende Kosten, abseits der Regelung, das die PKV von Kindern vom Unterhaltspflichtigen zu zahlen ist, wenn sie während (!) der Ehe schon privat versichert waren. Ich meine Ja...

- Nehmen wir an, die Mutter sucht eine neue Wohnung, die Kinder werden bei ihr angemeldet, ein WM gibt es nicht und dann müssten die Kinder neu bei der Mutter versichert werden. Diese ist ebenfalls Beihilfeberechtigt. Und auch hier die Frage: Jetzt muss ja erst mal die Mutter die PKV der Kinder zahlen. Und da die Kinder vor (!) Trennung in der GKV waren und erst jetzt in die PKV kommen, zählt m.E. nicht die Regelung, dass der Vater vollständig zahlen muss (?)

Ich nehme gerne jede Idee i.d. Sache und Inspiration entgegen. Der Anwältin muss nun die neue Situation geschildert werden, nebst dem Wunsch, gütlich eine Einigung in Sachen Umgang zu finden - wobei ich da skeptisch bin, aber das wird sich noch zeigen.
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#2
Ich kenne mich hier nicht wirklich aus, aber meines Wissens nach sind die Kosten der PKV erstmal Mehrbedarf. Es zählen die realen Kosten nach Abzug der Beihilfe, und das wird dann nach Einkommen der Eltern gequotelt. Alleine zahlen muss man das nur in exotischen Fällen, wie z.B. wenn man unnötigerweise freiwillig in PKV wechselt. Aber hier ist es nötig und sinnvoll, daher gequotelter Mehrbedarf. Den Zeitpunkt der Trennung halte ich für irrelevant.

Um wieviele Extrakosten handelt es sich nach Abzug der Beihilfe für die Kinder?

Zum Umgang: Wäre bei der Menge an Umgang is es ja ein gelebtes Wechselmodell. Kann man das nicht in ein offizielles WM überführen, dass zu den Arbeitszeiten passt?
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#3
Meiner Meinung nach auch Mehrbedarf. Ich werde da nochmal nachschauen.

Die Kosten sind ja die, die durch den OKV-Tarif entstehen. Das ist leicht auszurechnen.

Wechselmodell ist es noch nicht, weil ja die weisen, allwissenden Juristen das an Übernachtungen abzählen.
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#4
Manche Punkte erscheinen klarer, manche neblig. Ich sehe zunächst mal als Hauptroblem ein Kartenhaus voller Tricks, das man niemals stabil halten kann, ausser man kennt alle Wege der Berufsbürokraten. Die Kinder mit falschen Wohnort gemeldet, darauf die Schule der Kindergarten gestapelt. Dann jetzt noch die Beihilfe draufgestapelt. Und wie er schon gemerkt hat, wenn die Mutter den Stecker zieht, stimmt das alles nicht mehr. Das Risiko ist gross, dass dann die Beihilfe als Standard gilt er er alles allein weiterzahlt. Es gibt da die Bestandsregel: War das Kind in der Ehe bereits PKV versichert, sind die Mehrkosten im Tabellenunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) nicht enthalten und der Barunterhaltspflichtige zahlt sie obendrauf. Ist die Mutter nicht ebenfalls beihilfeberechtigt, Lehrerin, Beamtin? Dann könnte sie die Kinder genauso gut über ihre Beihilfe versichern. Wenn sie das verweigert, obwohl es kostenneutraler oder sinnvoller wäre, verletzt sie ihre Schadenminderungspflicht.

So ist das immer bei gelogenen Kartenhäusern, wenn man wieder schlauer sein wollte um irgendwas zu erschnappen.

Würde ich abstellen und in die Realität zurückkehren, Kinder sind bei der Mutter zu melden, sie hat sie mitgenommen und kannte die Folgen ganz genau. Der Umgangsvergleich hat auch keine Grundlage mehr aufgrund des Arbeitgeberwechsels. Änderung der Geschäftsgrundlage. Neu aushandeln. Im übrigen dient der Umgang dem Kindeswohl, nicht der kostenlosen Kinderbetreuung für die Arbeitszeiten der Mutter. Wenn er durch den Dienst beim Bund unter der Woche nicht mehr "Taxi und Koch" spielen kann, fällt dieses instabile Kartenhaus zusammen. Wenn sie ihn zwingen will, den Vergleich einzuhalten, müsste sie ihm die Kinder zu den Dienstzeiten gewähren, was sie nicht kann, da er im Dienst ist.

Wechselmodell bei sechs Tage Dienst und dann frei, da wird die Mutter nicht mitspielen, aber das würde trotzdem ganz nach vorne stellen, um die Mutter zum denken zu bringen. Entweder man findet eine friedliche Lösung für das Residenzmodell mit PKV-Teilung, oder der Vater beantragt das Wechselmodell, kann er verkünden.
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#5
Wohnort falsch: Absolut richtig. Beide wollten den Kindern zuliebe die Ummeldung wegen Schulwechsel unterlassen. Wad das Ganze meldetechnisch nicht richtiger macht

Beihilfe allein zahlen: Halte ich auch für denkbar.

In der Ehe waren die Kinder gesetzlich versichert. Nun kommt zwingend die Beihilfe. Mutter ist drin (Beamtin). Vater kommt rein

Wechselmodell: Richtig. Sie wird sich wehren. Einbringen werden wir das.
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